Suche auf regensburg.de
Anlage zur Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg
Die Pfändungsgebühr erhöht sich bei Gegenstandswerten von mehr als 5.000 EUR für jeden angefangenen Betrag von weiteren 1.000 EUR um 5 EUR. 932 Wegegeld des Vollstreckungsbeamten pro Auftrag pauschal 6 EUR Zurück zu: "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der (Kostensatzung - RKS) vom 25.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) vom 08. August 1984
Privatrechtliche Haftungsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. (6) Vom Bauherrn muss ein qualifizierter Freiflächenplan vorgelegt werden, aus dem sich der Nachweis der Flächen und der Ausstattung ergibt.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Benutzungssatzung - MaSBS) vom 30. April 2024
Zum Nachweis sind auf Aufforderung entsprechende Belege vorzulegen. (6) Vormerkungen für das übernächste Betreuungsjahr werden in der jeweiligen Einrichtung nicht angenommen
Gefunden in: Stadtrecht
Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005
Juli 2009, AMBl. Nr. 26 vom 24. Juni 2013, AMBl. Nr. 28 vom 6. Juli 2015, geändert durch Satzung vom 25. Juli 2019, AMBl. Nr. 32 vom 5. August 2019, Satzung vom 29.
Gefunden in: Stadtrecht
Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts vom 20. Juli 2000
. § 6 Rücktritt (1) Der Rücktritt des Benutzers vom Benutzungsvertrag (Rücknahme verkaufter Karten) ist ausgeschlossen.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg vom 23. Juli 2020
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird durch die Organe der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung, rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, verwaltet und vertreten
Gefunden in: Stadtrecht
Einsatzmöglichkeiten
Freitags bietet das Spielhaus einen offenen Betrieb für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren an, das Kindercafé. Hier können sie spielen, toben, entspannen und Zeit mit Freunden verbringen.
Gefunden in: Artikel
Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995
Tatbestand Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben. 6. Fälligkeit Das Entgelt wird mit der Genehmigungserteilung im voraus fällig. Es ist an die oder die mit der Einhebung beauftragten Bediensteten der zu entrichten.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden
November 1982) Aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2132, ber. S. 2480) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 4 der Verordnung zur Ausführung des Güterkraftverkehrsgesetzes (AVGüKG) vom 7.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht