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Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1) vom 23. Januar 1984
§ 5 Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 3 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu. § 6 Wer entgegen § 2 Abs. 1 ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung abbricht oder ändert, handelt ...
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Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015
§ 5 Vermögensbindung Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall der begünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die als juristische Person des öffentlichen Rechts zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. § 6 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt ab 01.07.2015 in Kraft. (2) ...
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Satzung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung vom 28. November 2018
Die Unterstützungen werden durch den/die Oberbürgermeister/in oder seine/ihre Vertretung auf Vorschlag des/der für Stiftungsangelegenheiten zuständigen Referenten/in gewährt. § 6 Stiftungsaufsicht Die Stiftungsaufsicht wird von der Regierung der Oberpfalz wahrgenommen. § 7 Anfallberechtigung Erlischt die Stiftung, so fällt ihr Vermögen an die , die es tunlichst in einer dem ...
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Satzung der Prof. Dr. Julius F. Neumüller Stipendienstiftung in Regenburg vom 24. Mai 2000
§ 5 Stiftungsmittel Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aus dem Ertrag oder der sonstigen Nutzung des in § 4 genannten Grundstockvermögens aufgebracht. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet. § 7 Inkrafttreten Die Stiftungssatzung tritt am 1. des Monats in Kraft, der auf der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung - SpV) vom 19. Dezember 2005
§ 3 Eine Sperrzeitverkürzung nach § 2 kann insbesondere widerrufen werden, wenn geltende Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten und dadurch Beschwerden der Anwohner wegen Beeinträchtigung der Nachtruhe veranlasst werden. § 4 (1) Nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber einer ...
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Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 14.12.2023
(5) Aufwendungs- und Kostenersatz wird nicht erhoben, wenn Personal und/oder Gerät aus Gründen, die der Kostenpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht zum Einsatz gekommen sind. (6) Die haftet für Schäden, die sich bei Inanspruchnahme von Leistungen nach Absatz 2 ergeben nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der , eines gesetzlichen ...
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung – MarktGS) vom 16. Januar 1978
§ 5 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis über die Benutzung der Markteinrichtung. § 6 Fälligkeit und Erhebung der Gebührenschuld Die Gebühren werden mit dem Beginn der Benutzung im voraus fällig, für den Christkindlmarkt jedoch bereits 4 Wochen vor Beginn der Benutzung.
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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) vom 25. Mai 1988
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Oskar Georg Siebert
Dezember 2016 erhielte Oskar Siebert seinen 301. internationalen Filmpreis für seinen Kurzfilm "REGENSBURG das Welterbe UNESCO erleben" Eine besondere Auszeichnung – Im März 2017 - Das Buch "Einmal ein Fremder, immer ein Fremder" wie auch die tschechische Übersetzung "Jednou cizincem, provždy cizincem" und "Wie Bruno zum Spion wurde /Jakse Bruno stal spionem", wurden zwischen den Schriftstellern ...
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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004
(3) Abweichend hiervon verbleiben die bis einschließlich im Schuljahr 2003/2004 aufgenommenen Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 als Sprengelschüler bis zur Jahrgangsstufe 6 an der Schule, soweit sie dort nach dem Grund- und Hauptschullehrplan unterrichtet werden können und aus dem für diese Klassen bisher festgesetzten Sprengelgebiet kommen. ...
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