Dienstleistungen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Verlängerung (z. B. Taxi, Mietwagen)
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird grundsätzlich befristet erteilt. Eine Verlängerung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Hierbei prüft die Führerscheinstelle u. a. Ihre körperliche Eignung. Wir empfehlen, eine Verlängerung frühzeitig zu beantragen.
Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
- Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
- Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV
- Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Bei Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs sowie bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich eine ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV notwendig.
42,60 € sowie evtl. 13 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
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