Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Verlängerung (z. B. Taxi, Mietwagen)
Zuständig
Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird grundsätzlich befristet erteilt. Eine Verlängerung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Hierbei prüft die Führerscheinstelle u. a. Ihre körperliche Eignung. Wir empfehlen, eine Verlängerung frühzeitig zu beantragen.
Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV
Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
Ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV
Führerschein
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das benötigte Führungszeugnis kann auch direkt bei Antragstellung beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Bei Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs sowie bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich eine ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV notwendig.
Gebühren
42,60 € sowie evtl. 13 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses