Umtausch alter Führerscheine:
Neue Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen 1, 3, 4 und 5 können problemlos und ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros beantragt werden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.
Ab Anfang 2033 sollen nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Der deutsche Gesetzgeber hat daher einen gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. In den nächsten Jahren müssen alle (Papier-) Führerscheine (auch Papierführerscheine der DDR) umgetauscht werden, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei das Geburtsdatum der/des Fahrerlaubnisinhaberin/Fahrerlaubnisinhabers.
Im Einzelnen:
- Geburtsjahr von 1953 bis 1958, Umtausch bis spätestens 19. Juli 2022
- Geburtsjahr von 1959 bis 1964, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023
- Geburtsjahr von 1965 bis 1970, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2025
Wir empfehlen daher, rechtzeitig den Umtausch zu beantragen.
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt, wird für die Antragstellung eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde benötigt, welche die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Ausnahme:
Fahrerlaubnisinhaberinnen/Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.