Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Johann-Hösl-Straße 11 b
93053 Regensburg
Postfach 11 06 43
93019 Regensburg
Thomas Scharg
Montag08.00 - 12.00
Dienstag08.00 - 12.00
Mittwoch08.00 - 12.00
Donnerstag08.00 - 13.00 / 15.00 - 17.30
Freitag08.00 - 12.00
Bitte beachten Sie
Eine Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nur mit Termin möglich. Diesen können Sie unter dem untenstehenden Punkt "Terminvergabe" buchen.
Busverbindungen
Haltestelle: Franz-Hartl-Straße
Linien:
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. Die Terminbuchung erfolgt über den untenstehenden Punkt „Terminvergabe“. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.
Bestimmte Dienstleistungen der Führerscheinstelle können auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
Dienstleistungen, die auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden können:
Dienstleistungen, die ausschließlich in der Führerscheinstelle mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden:
Umtausch alter Führerscheine:
Neue Führerscheine für die alten Fahrerlaubnisklassen 1, 3, 4 und 5 können problemlos und ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros beantragt werden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen durch neue Führerscheine ersetzt werden.
Im Einzelnen:
- Geburtsjahr vor 1953, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2033
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt, wird für die Antragstellung eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde benötigt, welche die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren ebenfalls schrittweise durch neue Führerscheine ersetzt werden.
Im Einzelnen:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2026
Wir empfehlen, rechtzeitig den Umtausch zu beantragen.