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Sachgebiet Fahrerlaubniswesen

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Johann-Hösl-Straße 11 b
93053 Regensburg

Postanschrift

Postfach 11 06 43
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Sachgebietsleitung

Thomas Scharg

Kontakt

Telefon (0941) 507-93200

Fax (0941) 507-3387

E-Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. Die Terminbuchung erfolgt über den untenstehenden Punkt „Terminvergabe“. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.

Bestimmte Dienstleistungen der Führerscheinstelle können auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! Eine entsprechende Übersicht finden Sie unten auf dieser Seite.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag08.00 - 12.00

Dienstag08.00 - 12.00

Mittwoch08.00 - 12.00

Donnerstag08.00 - 13.00 / 15.00 - 17.30

Freitag08.00 - 12.00

Umtausch alter Führerscheine:

Neue Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen 1, 3, 4 und 5 können problemlos und ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros beantragt werden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden. 

Ab Anfang 2033 sollen nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Der deutsche Gesetzgeber hat daher einen gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. In den nächsten Jahren müssen alle (Papier-) Führerscheine (auch Papierführerscheine der DDR) umgetauscht werden, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei das Geburtsdatum der/des Fahrerlaubnisinhaberin/Fahrerlaubnisinhabers.

Im Einzelnen:

  • Geburtsjahr von 1965 bis 1970, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2025

Wir empfehlen daher, rechtzeitig den Umtausch zu beantragen.

Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt, wird für die Antragstellung eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde benötigt, welche die Fahrerlaubnis erteilt hat.

Ausnahme:

Fahrerlaubnisinhaberinnen/Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.