Bürgerzentrum grundsätzlich ohne Terminvergabe zugänglich
Im Bürgerzentrum ist in einigen Abteilungen grundsätzlich frei zugänglicher Publikumsverkehr ohne Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der einzelnen Abteilungen und Dienststellen des Bürgerzentrums.
Nach wie vor gilt allerdings, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Dies bedeutet, dass einige Dienstleistungen der Bürgerbüros (zum Beispiel Führungszeugnis) und des Standesamtes (zum Beispiel Urkunden) weiterhin schriftlich oder elektronisch beantragt werden sollten, um zu verhindern, dass Wartebereiche überfüllt werden.
Außerdem werden manche Dienstleistungen des Standesamtes, zum Beispiel Kirchenaustritte, Anmeldungen von Eheschließungen, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen und Rentenanträge nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung angeboten.
In jedem Fall wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch oder per E-Mail zu klären, ob ein direkter Kontakt überhaupt erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Im Hinblick auf die geltenden Abstandsregelungen von eineinhalb Metern können die vorhandenen Wartebereiche nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden, so dass in den einzelnen Bereichen Zugangsregelungen gelten. Im Bereich der Bürgerbüros werden Kunden deshalb beispielsweise auch im Freien warten müssen. Im Standesamt muss man sich über eine Klingel anmelden. Es empfiehlt sich deshalb, „Stoßzeiten“ (Mittagsstunden, Dienstag, Donnerstag) zu vermeiden. An den anderen Tagen oder an den frühen Vormittagen ist der Kundenandrang erfahrungsgemäß geringer.