Bürgerbüros ohne Terminvergabe zugänglich
Grundsätzlich sind die Bürgerbüros frei zugänglich.
Nach wie vor gilt allerdings, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Dies bedeutet, dass einige Dienstleistungen der Bürgerbüros (zum Beispiel Führungszeugnis) schriftlich oder elektronisch beantragt werden sollten. In jedem Fall wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch oder per E-Mail zu klären, ob ein direkter Kontakt überhaupt erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Im Hinblick auf die geltenden Abstandsregelungen von eineinhalb Metern können die vorhandenen Wartebereiche nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, so dass in den einzelnen Bereichen Zugangsregelungen gelten. Im Bereich der Bürgerbüros werden Kunden deshalb beispielsweise auch im Freien warten müssen. Es empfiehlt sich deshalb, „Stoßzeiten“ nach Möglichkeit zu vermeiden. Informationen hierzu finden Sie hier.