Dienstleistungen
Führerschein - Ersatz infolge Namensänderung oder Unbrauchbarkeit
Im Falle eines unbrauchbar gewordenen Führerscheins haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein zu beantragen.
Dies wird ein neuer EU-Kartenführerschein sein, so dass Sie auf diese Weise einen alten "Papierführerschein" umtauschen können.
Auch im Falle einer Namensänderung nach Eheschließung können Sie einen Ersatzführerschein beantragen, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Stadtmitte, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg
Öffnungszeiten Bürgerbüro Burgweinting, Friedrich-Viehbacher-Allee 3 (BUZ), 93055 Regensburg
Öffnungszeiten Bürgerbüro Nord, Im Gewerbepark C34, 93059 Regensburg
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führerschein
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Sollte Ihre Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg erteilt worden sein, kann sich die Bearbeitungsdauer evtl. verlängern.
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Zur Abholung Ihres neuen Führerscheins können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Zur Verfahrensbeschleunigung ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde empfehlenswert, falls der Führerschein nicht bereits durch die Stadt Regensburg ausgestellt wurde.
25,30 €
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Johann-Hösl-Straße 11 b
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3387
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