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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990

Abschnitt II Benutzung in besonderen Fällen § 6 Erlaubnis (1) Der Erlaubnis bedarf, wer Sammlungsbestände zu anderen als Besichtigungszwecken benutzen will.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

Beschlüsse des Sicherheitsbeirats werden von der / dem Vorsitzenden dem Stadtrat oder seinem zuständigen Ausschuss oder, soweit Angelegenheiten der laufenden Verwaltung betroffen sind, der zuständigen Stelle zugeleitet. § 6 Geschäftsführende Stelle Die richtet eine geschäftsführende Stelle für den Sicherheitsbeirat ein.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg vom 30. Juni 2016

§ 5 Stiftungsorgane und Verwaltung Die Stiftung wird von den Organen der verwaltet und vertreten. § 6 Stiftungsaufsicht Die Stiftungsaufsicht wird von der Regierung der Oberpfalz wahrgenommen. § 7 Anfallsberechtigung Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke, fällt das Restvermögen an die .

Gefunden in: Stadtrecht

Tabelle 2

Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug a) Feuerlöscher - Anzahl / Art X - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Beschilderung X b) Wandhydranten - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Vollständigkeit und Ausstattung X ...

Gefunden in: Stadtrecht

Datenschutz

Rechtsgrundlage Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Gefunden in: bs3

Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Regensburg (Statistikstellen-Satzung - StatS) vom 25. März 1993

(5) Im Rahmen der Kommunalstatistik der können Statistiken für die Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) durch jeweils gesonderte Satzung gemäß Art. 23 BayStatG angeordnet werden. (6) Statistik und Stadtforschung sind auf die Bedürfnisse des Stadtrates, seiner Ausschüsse, der Verwaltung und insbesondere der kommunalen Planung auszurichten.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über Abgaben bei der öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungsabgabensatzung - EAS) vom 01. Dezember 2008

Von dem Abzug sind ausgeschlossen das hauswirtschaftlich genutzte Wasser, das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. (6) Für die Ermittlung der Abzugsmengen nach Absatz 5 gelten die Absätze 3 und 4 entsprechend. Jedoch werden stattdessen bei Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken mit gärtnerisch angelegten Flächen von mindestens 250 m² auf Antrag abgezogen 12 % ...

Gefunden in: Stadtrecht

5. Immissionsschutz

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Anlage 1 zur Marktsatzung

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14. Stadtplanung

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