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Reisepass
Bis auf weiteres werden aber auch noch Passbilder auf Papier akzeptiert. Fristen/Dauer Gültigkeitsdauer von Reisepässen: 6 Jahre bei Antragstellung bis zum vollendeten 24. Lebensjahr; danach 10 Jahre. Wichtige Hinweise Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift und der Abgabe von Fingerabdrücken bei der Antragstellung erforderlich.
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Einrichtungen für behinderte Kinder im Vorschulalter
Diözese Regensburg Weitere Einrichtungen Straubinger Straße 26 (Ärztehaus II im Candis) 93055 Regensburg Karte einblenden (0941) 46 29 23 - 0 (0941) 46 29 23 -99 info (at) ifs-regensburg.de www.ifs-regensburg.de Kindergarten im Montessori Kinderhaus Landshuter Straße Integrative Kindergärten Landshuter Straße 17 a 93047 Regensburg Karte einblenden (0941) ...
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Satzung der "Georg-Hegenauer-Stiftung" vom 20. Juli 2000
Die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. § 6 Stiftungsorgane, Stiftungsverwaltung (1) Die Stiftung wird durch Organe der gemäß den für diese geltenden gesetzlichen Vorschriften verwaltet und vertreten.
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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008
(5) Durch frühzeitigen Einlass der Besucher/Besucherinnen sind vermeidbare Ansammlungen außerhalb der Sportanlagen und damit mögliche Störungen zu vermeiden. (6) Ergibt sich bereits im Kartenvorverkauf eine ausverkaufte Sportanlage, so ist auf diese Situation über die örtlichen Medien aufmerksam zu machen
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Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann die Stadt die Aufteilung der Sicherungsarbeiten nach Gesichtspunkten der Billigkeit regeln. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 6 Befreiungen und besondere Regelungen (1) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der ...
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Satzung der Maria Speiseder Stiftung vom 21.06.2021
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. § 6 Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von den Organen der verwaltet und vertreten. § 7 Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung (1) Satzungsänderungen sind zulässig, wenn sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen.
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Satzung der Stadt Regensburg über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für ein Gebiet im Umgriff des Rahmenkonzepts Regensburg-Ost (Vorkaufssatzung Regensburg Ost) vom 29. April 2020
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
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Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016
Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich an den Verein bzw. Verband. 6. Inkrafttreten Die Richtlinien wurden vom Stadtrat am 28. April 2016 beschlossen und treten zum 01.
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Tabelle 2
Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug a) Feuerlöscher - Anzahl / Art X - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Beschilderung X b) Wandhydranten - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - Vollständigkeit und Ausstattung X ...
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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
Abschnitt II Benutzung in besonderen Fällen § 6 Erlaubnis (1) Der Erlaubnis bedarf, wer Sammlungsbestände zu anderen als Besichtigungszwecken benutzen will.
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