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Dienstleistungen

Parkausweis für Soziale Dienste

Beschreibung

Tätigen im Sozialen Dienst können Parkerleichterungen durch die Befreiung von Parkvorschriften über das Halten und Parken im Bereich des Verkehrszeichens "eingeschränktes Haltverbot" gewährt werden. 

Dies ist außerdem möglich

  • bei einem Zonenhaltverbot
  • bei Verkehrszeichen mit Zusatzschild
  • an Parkscheinautomaten (gebührenfrei)
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • auf Gehwegen bei Fahrzeugen bis zu 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
  • in Fußgängerbereichen während der Lieferzeiten.

Als Tätige im Sozialen Dienst können Personen oder Organisationen anerkannt werden, die hilfs- und pflegebedürftige Menschen hauptberuflich betreuen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Tätigkeit im sozialen Dienst durch Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse.

Fristen/Dauer

keine Fristen

Gültigkeitszeitraum:  1 Jahr 

Wichtige Hinweise

Soziale Dienste sind Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen (fortlaufende Durchführung von Betreuungsaufgaben), auch Hebammen und Entbindungspfleger/-innen, durch Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse.

Keine Pflegedienste sind Berufsbetreuer/-innen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, psychologische Dienste und Notfallseelsorgende, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Gebühren

90,00 € pro Jahr
15,00 € für Umschreibung

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG, § 46 Abs.1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389