Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenblattes der Stadt Regensburg vom 26. März 1981
(geändert durch Stadtratsbeschluß vom 30.09.1982, geändert durch Stadtratsbeschluß vom 26.02.1998)
1. Mit dem Ehrenblatt der Stadt Regensburg können Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die mit besonderen persönlichen Leistungen im Bereich des Sozialwesens, der Jugendhilfe, des Umweltschutzes oder des Zivilschutzes in der Stadt wirken oder die sich in diesen Bereichen herausragende Verdienste um Bürgerinnen und Bürger der Stadt erworben haben. Die Auszeichnung für eine hauptamtliche Tätigkeit bedingt einen besonderen persönlichen Einsatz oder ein besonderes Engagement über die berufliche Verpflichtung hinaus.
2. Das Ehrenblatt wird in besonderen Fällen in silber oder in gold verliehen.
Die Auszeichnung mit dem
- Ehrenblatt erfolgt
- für mindestens 15-jährige ehrenamtliche oder 25-jährige haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit
- für besondere Verdienste um Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder um soziale Einrichtungen bzw. Einrichtungen des Umweltschutzes bzw. Belange des Zivilschutzes
- Ehrenblatt in silber erfolgt
- für mindestens 25-jährige ehrenamtliche oder 35-jährige haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit
- für herausragende Verdienste um Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder um soziale Einrichtungen bzw. Einrichtungen des Umweltschutzes bzw. Belange des Zivilschutzes
- Ehrenblatt in gold erfolgt
- für mindestens 35-jährige ehrenamtliche oder 45-jährige haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit
- für besonders herausragende Verdienste um Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg oder um soziale Einrichtungen bzw. Einrichtungen des Umweltschutzes bzw. Belange des Zivilschutzes
3. Das Ehrenblatt kann unter Berücksichtigung der Ziffer 2 in den drei Formen nacheinander verliehen werden.
4. Das Ehrenblatt ist der Würdigung der Verdienste entsprechend zu gestalten.
Es zeigt das Stadtwappen, nennt den Namen der geehrten Persönlichkeit und deren Verdienste und trägt die Unterschrift der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie die Ehrungen im Bereich des Sozialwesens und der Jugendhilfe die Unterschrift der Sozial- und Jugendreferentin/des -referenten.
Die Beliehenen erhalten neben der Urkunde eine Ehrennadel.
5. Die Verleihung des Ehrenblattes wird vom Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung nach Vorliegen einer Empfehlung des für das Sachgebiet zuständigen Ausschusses beschlossen.Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, der/die für das Sachgebiet zuständige Referentin/Referent und die anerkannten Träger der Sozial- und Jugendhilfe. Dem Vorschlag ist eine Begründung beizufügen.
6. Die Aushändigung erfolgt durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister oder deren/dessen Stellvertretung in feierlicher Form.
7. Die Auszeichnung ist im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen.