Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 20. Dezember 2013
(AMBl. Nr. 1/2 vom 7. Januar 2014)
Aufgrund Art. 6, 27, 29 und 30 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
(1) Die Stadt Regensburg ist Trägerin folgender beruflicher Schulen:
- Städt. Berufschule I für Metall- und Elektrotechnik
- Städt Berufsschule II für Ernährungs-, Bau-, Holz-, Farb- und gestaltende Berufe, Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Regensburg
- Städt. Berufschule III für kaufmännische und Gesundheitsberufe, Städt. Berufsfachschule für Büroberufe, Städt. Berufsoberschule mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft
(2) Die im Absatz 1 unter einer Nummer aufgeführten Schulen haben jeweils eine gemeinsame Schulleitung; der Schulleiter einer Berufsschule ist zugleich Schulleiter der ihr nach Abs. 1 zugeordneten Schule/ Schulen.
(3) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 genannten Schulen sind im "Beruflichen Schulzentrum Georg Kerschensteiner" und die in Nr. 3 genannten Schulen im "Beruflichen Schulzentrum Matthäus Runtinger" zusammengefasst.
(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 3. März 1994 außer Kraft.