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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
. § 6 Schranken des Anspruchs (1) Der Anspruch besteht nicht, soweit einem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen
Gefunden in: Stadtrecht
Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers vom 26. Oktober 1961
(2) Wird die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, so beträgt die Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR, wird sie fahrlässig begangen, bis zu 2.500,00 EUR. § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung im Amtlichen Mitteilungsblatt der in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten vom 18. Juni 1991
. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 nicht nachkommt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994
. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage gem. § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939
S. 294), kann mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in besonders schweren Fällen mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt. § 6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Bayerischen Regierungsanzeiger in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
Über Empfehlungen ist in den Bürgerversammlungen abzustimmen. (6) Empfehlungen der Bürgerversammlungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.
Gefunden in: Stadtrecht
Was passiert mit den Abfällen? Besichtigungen von Entsorgungsanlagen
Die Führung dauert etwa zweieinhalb Stunden Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 6. Oktober 2025 an das Umweltamt, Tel. 507 1312, E-Mail: umweltamt (at) regensburg.de. Besichtigung der Biomüllvergärungsanlage der Fa.
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Da ist Musik drin
Der Workshop, der in Kooperation mit der vhs Regensburg stattfindet, wird von Percussionist Reinhold Bauer geleitet: Alle Interessierten sind am Samstag, 6. September 2025, zwischen 13.30 und 15 Uhr eingeladen, die Instrumente im lockeren Rahmen kennenzlernen.
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Abenteuer über die Alpen – Unser P-Seminar auf großer Fahrt!
Unterstützt vom Begleitfahrzeug erreichten wir schließlich unser Hotel, wo wir die Tour dokumentarisch aufarbeiteten. Tag 6: Ziel erreicht – Gardasee! Am letzten Tag rollten wir nach Arco und erreichten schließlich Torbole am Gardasee – unser Ziel!
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Architekturpreis Regensburg 2024 verliehen
Für den Architekturpreis Regensburg 2024 konnten Bauprojekte eingereicht werden, die seit Juni 2019 fertiggestellt wurden. Am 6. November 2024 wurden die Auszeichnungen für den Architekturpreis verliehen. Aus den insgesamt 46 eingereichten Arbeiten wurden fünf Preisträger aus den Kategorien Wohnen, Gewerbe, Bildung, Kultur und Freiflächen ausgezeichnet.
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