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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

Die Stadt kann die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen von solchen Vorauszahlungen abhängig machen. § 5 Fälligkeit Die Gebühren und Vorauszahlungen werden mit Ablauf der in der Gebührenfestsetzung Gebührenbescheid) dem Schuldner genannten Zahlungsfrist fällig

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Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939

(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27.

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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Gruben und Schächte (ausgenommen Kellerlichtschächte) je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche jährlich 3,30 5. Gleisanlagen je lfdm jährlich 3,30 je m² jährlich 3,30 6. Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä. 7.

Gefunden in: Stadtrecht

Anlage zu § 4 der Satzung

Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...

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Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965

(4) Im Übrigen gilt hinsichtlich der Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 5 (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört.

Gefunden in: Stadtrecht

Datenschutz

Thomas Petri Wagmüllerstraße 18 80538 München Telefon: (089) 2 1 26 72 - 0 Telefax: (089) 21 26 72 - 50 E-Mail: poststelle (at) datenschutz-bayern.de Internet: www.datenschutz-bayern.de 5. Kontakt für weiterführende Fragen Die inhaltliche Verantwortung für das von Ihnen aufgerufene Internetangebot der wird im Impressum ausgewiesen.

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Archiv Einsatzberichte

Juli 2023: Zwei Brandmeldungen innerhalb kurzer Zeit Innerhalb einer halben Stunde war die Berufsfeuerwehr bei zwei Brandmeldungen gefordert. 10.07.2023 5. Juli 2023: Gebäudebrand in Burgweinting Die Berufsfeuerwehr sowie mehrere Freiwillige Feuerwehren löschten einen Brand in einem unbewohnten Gebäude im Stadtteil Burgweinting. 06.07.2023 20.

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Anlage zu § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung Verzeichnis der Straßen und Plätze nach Reinigungsklassen

Theobald-Schrems-Str. (2) Theodor-Körner-Straße (2) Theodor-Storm-Straße (2) Thomas-Ried-Straße (2) Thundorferstraße (1) Thurmayerstraße ausgenommen ab Wilhelmstraße (Westseite) bis Kehre (2) Traberweg ausgenommen ab Siebenkeestraße (Ostseite) bis Kehre (2) Trothengasse (2) Trunzergasse (2) Tucherstraße (2) Tulpenweg (2) Turfweg (2) Udetstraße (2) Uhlandstraße (2) Ulmenstraße (2) ...

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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen

Benefizveranstaltungen werden nicht gefördert. 4.7 Die Überlassung städtischer Räume ist auf die Zuschussleistung anzurechnen. 5. Antragsverfahren 5.1 Zuschüsse werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich beim Direktorium 3 der zu stellen. 5.2 Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Projekts oder eines Engagements zu stellen.

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Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfonds Bildungsarbeit

Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung mit dem Nachweis der Gesamtfinanzierung enthalten. 4.4 Die Antragstellerin / der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid. 5. Auszahlung, Verwendungsnachweis 5.1 Die Zuwendung kann nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich erst in der 2.

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