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Stadtfreiheitstag 2019

Ulrich Maly nach dem nächsten Musikstück des Holzbläser Quintetts des Orchesters am Singrün. Vielen Dank den „5 Winds“ für ihr Spiel, das in diesem Saal so wundervoll klingt. Ihnen, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Satzung der Margarete und Karl Nagel Stiftung in Regensburg vom 15. März 2018

Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. § 5 Stiftungsmittel (1) Die Stiftung erfüllt die Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt

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Sterbefall - Anzeige und Beurkundung

Die Beurkundung eines Sterbefalles mit Erstellung von beantragten Sterbeurkunden erfolgt im Regefall innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Standesamt. Bitte sehen Sie von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.

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Gemeindeverordnung zum Schutze eines Naturdenkmales in der Stadt Regensburg (Blutbuche auf dem Grundstück Fl.Nr.105/17 der Gemarkung Prüfening) vom 20. Mai 1965

(4) Im Übrigen gilt hinsichtlich der Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 5 (1) Nach § 304 des Strafgesetzbuches (gemeinschädliche Sachbeschädigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört.

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Verordnung über die Regelung der Prostitution in der Stadt Regensburg vom 23. Mai 2024 ROP-SG10-2125.0-3-1

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Verbot der Prostitution in der vom 5. Juni 2014 Az. 10.20-2125.1-1 (RABl S. 78) außer Kraft. Regensburg, 23. Mai 2024 Regierung der Oberpfalz Christiane Zürn Regierungsvizepräsidentin Bekanntmachung: Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 7/2024 vom 14.06.2024 ...

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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018

Die Stadt kann die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen von solchen Vorauszahlungen abhängig machen. § 5 Fälligkeit Die Gebühren und Vorauszahlungen werden mit Ablauf der in der Gebührenfestsetzung Gebührenbescheid) dem Schuldner genannten Zahlungsfrist fällig

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung des Regierungspräsidenten als höhere Naturschutzbehörde - in Regensburg v. 19.6.1939, Nr. 110 g C 41/4, über das "Naturschutzgebiet Max-Schultze-Steig" im Stadtkreis Regensburg u. in der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg vom 19.6.1939

(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden. § 5 Nach Art. 55 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom 27.

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Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg

Gruben und Schächte (ausgenommen Kellerlichtschächte) je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche jährlich 3,30 5. Gleisanlagen je lfdm jährlich 3,30 je m² jährlich 3,30 6. Stufen, Erker, Balkone, Vordächer u.ä. 7.

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Anlage zu § 4 der Satzung

Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...

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Datenschutz

Thomas Petri Wagmüllerstraße 18 80538 München Telefon: (089) 2 1 26 72 - 0 Telefax: (089) 21 26 72 - 50 E-Mail: poststelle (at) datenschutz-bayern.de Internet: www.datenschutz-bayern.de 5. Kontakt für weiterführende Fragen Die inhaltliche Verantwortung für das von Ihnen aufgerufene Internetangebot der wird im Impressum ausgewiesen.

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