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document Neupfarrplatz

Öffnungszeiten / Führungen Zugang nur mit Führung Öffentliche Turnusführungen: Donnerstag, Freitag, Samstag 14:30 Uhr ab 01.01.2026 auch Montag 14:30 Uhr Juli und August: zusätzlich Sonntag 14:30 Uhr Tickets: Altes Rathaus / Tourist Info dort auch Start der Führung Gruppenführungen: jederzeit nach Vereinbarung Eintrittspreise Erwachsene: 8 € Ermäßigt: 5 € Familien ...

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2020 - Neugestaltung der Trothengasse und Bertoldstraße

Mit Beginn der Bauphase 1 und 2 begann zuerst der partielle Kanalbau mit ca. 5 zu erneuernden Hausanschlüssen. Im Anschluß wurden die Kabelbauarbeiten für die Straßenbeleuchtung bzw. partiell für REWAG und Telekom hergestellt.

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Satzung der Stadt Regensburg über die Herstellung, Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Spielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Spielplatzsatzung - SpS) vom 1. Oktober 2025

Die Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten auch, wenn ein Spielplatz auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks hergestellt wird. § 5 Ausstattung des Spielplatzes (1) Die Spielplätze müssen für das Spielen von Kindern bis zu sechs Jahren geeignet und ausgestattet sein.

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Sonderfonds "Innenstädte beleben" (2021-2024)

Am Wochenende und in den Ferien war die Eislaufbahn von 12 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Erwachsene bezahlten 5 Euro, Kinder nur 3,50 Euro (Discolauf: 7 Euro beziehungsweise 5 Euro). Kinder bis sechs Jahre fuhren kostenlos.

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Dultverordnung (DV) vom 7. Dezember 2010

§ 4 Kinder- und Jugendschutz (1) Kindern unter 6 Jahren darf auch in Begleitung von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen der Aufenthalt in Bier- oder Weinzelten nach 20.00 Uhr nicht gestattet werden. (2) Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist die Anwesenheit innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ab 20.00 Uhr sowie Kindern und Jugendlichen ...

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Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Regensburg (Hausnummernsatzung) vom 27. Januar 1988

Die Maße dürfen überschritten werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschriftung erforderlich sein sollte. (5) Anstelle der in den Absätzen 1 und 4 genannten Hausnummernschilder können auch Hausnummernleuchten nach DIN 275-A verwendet werden

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Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten vom 18. Juni 1991

§ 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Landschaftsbestandteile zerstört, verändert oder in sonstiger Weise einem Verbot des § 3 Nrn. 1 bis 12 zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR belegt ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30. August 1994

§ 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 12 Abs. 3 und Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 Nrn. 1 bis 14 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Roßkastanien Zum Goldenen Löwen in Stadtamhof" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 53) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 53 - NatDV 53) vom 11. Juni 1997

Der Versuch ist strafbar. (2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 9 Abs. 4 Halbsatz 2 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verboten des § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 oder Abs. 2 Nrn. 1 bis 6 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR belegt werden, wer vorsätzlich oder ...

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Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Unken-Biotop bei der Pfälzer Siedlung" in Regensburg vom 12. September 1980

-Nrn. 789, 787/13 und 343. (3) Die Grenzen des flächenhaften Naturdenkmales sind in einer Karte M 1 : 5 000 und in einer Flurkarte M 1 : 1 000 rot eingetragen, die bei der - Untere Naturschutzbehörde - niedergelegt sind.

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