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Tierseuchenbekämpfung

Weitere Info: sachgerechte Entsorgung von Wachs- und Wabenresten Aktuelles Merkblatt für Geflügelhalter vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Afrikanischen Schweinepest Informationen des Bayerischen Landesamtes ...

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Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. 5. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt durch den Regensburger Sportverein bzw. Verband, dem der/die Athlet/-in angehört bzw. die jeweilige Sportanlage betreibt oder zu förderndes Personal beschäftigt.

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Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Stiftungsorgane und Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. Die Vergabe der Stiftungsmittel bis zu einem Betrag von 2.000 Euro obliegt der Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der ...

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Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

Der Stadtrat beruft das scheidende Mitglied ab und bestellt für die verbleibende Amtsperiode ein neues Mitglied in den Sicherheitsbeirat. § 5 Geschäftsgang (1) Der Geschäftsgang richtet sich nach der vom Sicherheitsbeirat zu beschließenden Geschäftsordnung

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Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20. August 1982

Mai 1985, Satzung vom 17. Januar 1986, AMBl. Nr. 5 vom 3. Februar 1986) Aufgrund des Art. 22 a des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes erläßt die folgende Satzung: § 1 (1) Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen in den in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Straßen und Gassen (Wohnverkehrsstraßen) von Regensburg, die zu beschränkt-öffentlichen Wegen (selbständigen Geh- und Radwegen) ...

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Tabelle 2

Lage und Anordnung der Löschwasserrückhalteanlagen - Vorhanden / erforderlich X - Ausführung und Einrichtung X 5. Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung und für den Rauch- und Wärmeabzug a) Feuerlöscher - Anzahl / Art X - Prüfplakette / -bescheinigung (Nachweis) X Sachkundiger - ...

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Haus- und Schulordnung BS III Volltext

Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden vor einem vor neun Uhr beginnenden Unterricht an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten am Haupt-Schultag in der Woche in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen Schulpflichtig sind alle Schüler, die in einem ...

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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries vom 6. Dezember 2024

§ 4 Genehmigungspflichten im Erweiterungsgebiet „Gries“ Im Rahmen der Vorschriften des § 144 BauGB findet § 144 Abs. 2 keine Anwendung. § 5 Genehmigungspflichten im ursprünglichen Sanierungsgebiet „Stadtamhof“ Der § 3 „Genehmigungspflichten“ der Satzung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 01.

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Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer

Die Verlängerung der Leibnizstraße wurde eingeweiht – ebenso die erste durchgängige Hauptradroute, die Radlroute 5, und beim Radwegenetz haben wir unsere Verbindungen in den Landkreis ausgebaut. Neue Linienverbindungen und mehr E-Busse sorgen für deutliche Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr, das Nachtbusangebot wurde ausgebaut.

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Richtlinie der Stadt Regensburg über Zuwendungen an Privathaushalte infolge des Unwetterereignisses Ende Mai / Anfang Juni 2024 vom 20. Juni 2024

Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Mittel zur Ersatzbeschaffung für die durch das Unwetterereignis zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Haushaltsgegenstände verwendet werden. 5. Art und Umfang der Zuwendung Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

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