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Haushaltsrede der Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler Regensburg e.V., Kerstin Radler
Wir reden hier nicht von einem Luxusproblem, sondern von einer zwingend erforderlichen Maßnahme, um einen ordentlichen Betrieb des 5- Spartenhauses aufrechtzuerhalten. Und wir werden Staatstheater, das sollte an dieser Stelle auch erwähnt werden, verbunden mit dem Dank an das Dreamteam Sebastian Ritschel und Matthias Schloderer, die einen hervorragenden Job machen. 3.
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Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Zentrale Fußgängerzone“ vom 03.02.2023
-Martin-Luther-Str. 1, 1.OG, Zimmer 1.046 bzw. 1.047. § 5 Durchführung Die Durchführung der Sanierung ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2037.
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Haushaltsrede von Stadtrat Erhard Brucker (AfD)
Allein das Stadtbahnbüro in der Hemauer Straße verschlingt Haushaltsmittel in Millionenhöhe, die in anderen Verkehrslösungen vernünftiger untergebracht wären. Ich darf hier erinnern, dass der ZOB für 5 Jahre geschoben wurde. Kein Geld für den Zentralen Omnibus-Bahnhof, aber Millionen in die Planung für eine Stadtbahn versenken.
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Einsatzmöglichkeiten
Da es sich hierbei um keine pädagogische Tätigkeit handelt, erhältst Du für Deine Mithilfe beim Kindertheater eine Aufwandsentschädigung von 5€ je Stunde. Medienpädagogik im Mehrgenerationenhaus Auch medienpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche finden regelmäßig im Mehrgenerationenhaus statt.
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Erfolgreiche Delegationsreise in die Partnerstadt Qingdao Inklusion mit den Partnerstädten International Network of Michelin Cities Budavár Clermont-Ferrand Odessa Pilsen Qingdao Tempe Städtische Auszeichnungen Albertus-Magnus-Medaille Umweltpreis Brückenpreis Ehrenbürger Goldene Bürgermedaille Kulturförderpreis Kulturpreis Matthäus-Runtinger-Medaille Preis für Frauen in Wissenschaft und Kunst ...
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Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden
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Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
§ 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern. § 5 Vermögensbindung Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtungen der Jugendhilfe oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ...
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Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 18. Juni 2015
§ 4 Ausgaben und Vergütungen Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Schule fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Vermögensbindung Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall der begünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die als juristische Person des öffentlichen Rechts zurück, die es ...
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung – MarktGS) vom 16. Januar 1978
Für im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführten Arten der Benutzung werden die Gebühren nach vergleichbaren Tatbeständen bemessen. § 5 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht mit Erteilung der Erlaubnis über die Benutzung der Markteinrichtung
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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg (Kostensatzung - RKS) vom 25. Mai 1988
Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von 5 bis 25.000 EURO erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die in anderen Satzungen oder in Verordnungen getroffen sind oder werden
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