Logo Stadt Regensburg

Suche auf regensburg.de

1144 Ergebnisse

Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB in Regensburg (Kostenerstattungsbetragssatzung) vom 06. August 2001

Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf ...

Gefunden in: Stadtrecht

Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995

Die Höhe der Ermäßigung liegt im Ermessen des Kultur- und Fremdenverkehrsamtes. 5. Tatbestand Ein Entgelt wird für jede befugte oder unbefugte Nutzung des Bürgerfestbereichs erhoben. 6.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung ü. d. Bestimmung bezirkl. Ortsmittelpunkte f. Gemeinden mit mehr als 100000 Einw. o. mit einer Fläche v. mehr als 100 Quadratkilometern sowie f. Gemeinden, d. dch. Eingl. o. Zusammenschl. in ihrem Gebietsumf. geändert o. neugebildet wurden

important; &:before { content: none; } > a > span.rni-toc-pnr{ width: 3.5rem; display:block; float:left; } > span.toc-h2 { font-weight: 600; font-size: 1.3rem; margin-top: 1.5em; margin-bottom: 0.5rem; display:block; } > span.toc-h3 { font-weight: 600; margin-top: ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002

§ 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Jugendhilfeeinrichtungen zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern. § 5 Vermögensbindung Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtungen der Jugendhilfe oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der Maria Speiseder Stiftung vom 21.06.2021

B. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. § 5 Stiftungsmittel (1) Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht aus den Erträgen des Stiftungsvermögens Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt ...

Gefunden in: Stadtrecht

Tierseuchenbekämpfung

Weitere Info: sachgerechte Entsorgung von Wachs- und Wabenresten Aktuelles Merkblatt für Geflügelhalter vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Afrikanischen Schweinepest Informationen des Bayerischen Landesamtes ...

Gefunden in: Artikel

Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen vom 28. April 2016

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. 5. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt durch den Regensburger Sportverein bzw. Verband, dem der/die Athlet/-in angehört bzw. die jeweilige Sportanlage betreibt oder zu förderndes Personal beschäftigt.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg vom 27. Februar 1986

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 5 Stiftungsorgane und Stiftungsverwaltung Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. Die Vergabe der Stiftungsmittel bis zu einem Betrag von 2.000 Euro obliegt der Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung - SiS) vom 12. Juni 1997

Der Stadtrat beruft das scheidende Mitglied ab und bestellt für die verbleibende Amtsperiode ein neues Mitglied in den Sicherheitsbeirat. § 5 Geschäftsgang (1) Der Geschäftsgang richtet sich nach der vom Sicherheitsbeirat zu beschließenden Geschäftsordnung

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20. August 1982

Mai 1985, Satzung vom 17. Januar 1986, AMBl. Nr. 5 vom 3. Februar 1986) Aufgrund des Art. 22 a des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes erläßt die folgende Satzung: § 1 (1) Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen in den in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Straßen und Gassen (Wohnverkehrsstraßen) von Regensburg, die zu beschränkt-öffentlichen Wegen (selbständigen Geh- und Radwegen) ...

Gefunden in: Stadtrecht