Die Stadt Regensburg erläßt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
Die Stadt Regensburg hat aus Anlaß des Jubiläums "750 Jahre Stadtfreiheit" den Brückenpreis der Stadt Regensburg gestiftet.
§ 1
Der Brückenpreis kann verliehen werden an Persönlichkeiten und Institutionen mit überregionaler Bedeutung, die in besonderem Maße herkömmliche Grenzen oder Gegensätze politischer, nationaler, wissenschaftlicher, sozialer, kultureller oder religiöser Art überbrücken.
§ 2
Der Brückenpreis ist mit 15.000,00 EUR dotiert. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
§ 3
Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen.
§ 4
Der Brückenpreis wird grundsätzlich im Abstand von drei Jahren vergeben.
§ 5
Diese Satzung tritt am 29. Juni 1995 in Kraft.