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Satzung über die Verleihung des Brückenpreises der Stadt Regensburg (Brückenpreissatzung - BPS) vom 29. Juni 1995

(AMBl. Nr. 34 vom 21. August 1995, geändert durch Satzung vom 24. Juni 2004, AMBl. Nr. 29 vom 12. Juli 2004)

Die Stadt Regensburg erläßt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Die Stadt Regensburg hat aus Anlaß des Jubiläums "750 Jahre Stadtfreiheit" den Brückenpreis der Stadt Regensburg gestiftet.

§ 1

Der Brückenpreis kann verliehen werden an Persönlichkeiten und Institutionen mit überregionaler Bedeutung, die in besonderem Maße herkömmliche Grenzen oder Gegensätze politischer, nationaler, wissenschaftlicher, sozialer, kultureller oder religiöser Art überbrücken.

§ 2

Der Brückenpreis ist mit 15.000,00 EUR dotiert. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

§ 3

Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen.

§ 4

Der Brückenpreis wird grundsätzlich im Abstand von drei Jahren vergeben.

§ 5

Diese Satzung tritt am 29. Juni 1995 in Kraft.