Suche auf regensburg.de

1238 Ergebnisse

Spatenstich für neues Zentraldepot

Erwähnung verdienen ebenso mehrere Zeitungsausschnittsammlungen, die Plakat- und Kartensammlung, die Theatersammlung Blank sowie eine große Anzahl verschiedener Regensburger Zeitungen ab Mitte des 18. Jahrhunderts. Einzigartige, mit der städtischen Überlieferung korrespondierende Geschichtsquellen finden sich darüber hinaus im Archiv und der Bibliothek des Historischen Vereins für ...

Gefunden in: regensburg 507

Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) vom 28. April 2016

§ 3 Ordungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der in § 1 Abs. 1 festgelegten Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verrichtet, kann nach Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 des BaylmSchG mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt werden. § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gefunden in: Stadtrecht

Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996

important; border-collapse: collapse; border: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); td { border-left: 1px solid; border-top: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); } } .rni-version-info { font-style: italic; } } Der Jugendhilfeausschuß der gibt sich aufgrund des Art. 5 Abs. 4 des Bayerischen Kinder- und ...

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949

important; border-collapse: collapse; border: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); td { border-left: 1px solid; border-top: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); } } .rni-version-info { font-style: italic; } } (AMBl.Nr. 7 vom 18. Februar 1949 und AMBl.Nr. 27 vom 6. Juli 1951) § 1 Die in der ...

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012

ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid ...

Gefunden in: Stadtrecht

2. Finanzen

Oktober 2001 2.4.1 Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der (Sondernutzungssatzung - SNS) vom 18. Dezember 2000 2.4.2 Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg vom 20.

Gefunden in: Stadtrecht

A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

§ 13 Abhalten von Bürgerversammlungen Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin beruft nach Maßgabe des Art. 18 GO und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten Bürgerversammlungen ein. 2.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Bei den Wahlvorschlägen und dem Wahlgang soll auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG). (3) Für stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 AGSG) und ihre Stellvertreter bzw.

Gefunden in: Stadtrecht

STADTRADELN in Regensburg

Sollten Sie also im Urlaub oder auf Dienstreise sein, haben Sie nach dem Aktionszeitraum noch eine weitere Woche Zeit, die Kilometer nachzutragen. Das Gesamtergebnis steht ab dem 18. Juni 2026 fest. SCHULRADELN Bayern Mit dem SCHULRADELN findet ein gesonderter Wettbewerb für Schulklassen der weiterführenden Schulen in ganz Bayern statt.

Gefunden in: Artikel

Brückenpreis 2025 - Laudatio von Anne Brasseur für Iris Berben

Ich habe es mal nachgesehen, Ihr Sohn kam 1971 zur Welt. 1975 wurde die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Erst 1994 wurde der Paragraph 175 aus dem Gesetzbuch gestrichen. Dieser Paragraph stellte eine homosexuelle Beziehung unter Männern unter Strafe.

Gefunden in: Artikel