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Ziel 5 - Geschlechtergleichstellung

Frauen verdienen in Deutschland etwa ein Fünftel weniger als Männer. Im Jahr 2020 lag der Bruttolohn von Frauen 18 % unter dem der Männer, im Jahr 2018 betrug die Differenz 20 %. Deutschland gehört damit in der EU zu den Schlusslichtern im Hinblick auf Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, nur in Estland besteht eine noch größere Lohnungleichheit.

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Rückblick: Interkulturelle Wochen 2020

-Fr. von 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Am 30.09. von 16 bis 18 Uhr offizielle Eröffnung mit Vortrag „Junge Geflüchtete auf dem Weg in Arbeit und Gesellschaft" (Referent: Alexander Krauss, ISOB) Anmeldung: Für Schulklassen wird um Anmeldung gebeten unter horsch.luisa (at) regensburg.de oder Tel. 0941 507 5434 Ort: Thon-Dittmer-Palais (ehem.

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Spatenstich für neues Zentraldepot

Erwähnung verdienen ebenso mehrere Zeitungsausschnittsammlungen, die Plakat- und Kartensammlung, die Theatersammlung Blank sowie eine große Anzahl verschiedener Regensburger Zeitungen ab Mitte des 18. Jahrhunderts. Einzigartige, mit der städtischen Überlieferung korrespondierende Geschichtsquellen finden sich darüber hinaus im Archiv und der Bibliothek des Historischen Vereins für ...

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Freiwilligendienst und Praktikum

Dauer: Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auf 6 Monate verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden. In Ausnahmefällen sind auch 24 Monate möglich. Vollzeit oder Teilzeit: Grundsätzlich wird der Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit abgeleistet.

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Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) vom 28. April 2016

§ 3 Ordungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der in § 1 Abs. 1 festgelegten Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verrichtet, kann nach Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 des BaylmSchG mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt werden. § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuß vom 10. Juli 1996

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Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949

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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012

ERSTER TEIL - Bürgerantrag und Bürgerbegehren § 1 Antragsrecht § 2 Ausschluss vom Antragsrecht § 3 Unterschriftenlisten § 4 Eintragungen § 5 Einreichung, Änderung, Rücknahme § 6 Feststellung des Quorums § 7 Datenschutz § 8 Zulässigkeitsentscheidung § 9 Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag § 10 Weiteres Verfahren bei Bürgerbegehren § 11 Ratsbegehren, Stichfrage ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid ...

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A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben

§ 13 Abhalten von Bürgerversammlungen Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin beruft nach Maßgabe des Art. 18 GO und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten Bürgerversammlungen ein. 2.

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Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996

Bei den Wahlvorschlägen und dem Wahlgang soll auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG). (3) Für stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend

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