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Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern vom 04. April 1990
Besteller auf Verlangen von jeder Aufnahme einen Abzug kostenlos zur Verfügung zu stellen. § 10 Fotokopien Fotokopien dürfen nur mit Zustimmung der Museumsleitung angefertigt werden. § 11 Veröffentlichungen (1) Die Benutzer haben von allen Veröffentlichungen, die unter Verwendung von Sammlungsbeständen verfaßt wurden, dem Naturkundemuseum Ostbayern ein Belegexemplar kostenlos zur ...
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Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB
Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre 1.3 Anlage standortgerechter Wälder Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Aufforstung mit standortgerechten Arten 3.500 Stück je ha, Pflanzen drei- bis fünfjährig, Höhe 80-120 cm Erstellung von ...
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6. Naturschutz
Juni 1991 6.2.7 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994 6.2.8 Verordnung der über den geschützten Landschaftsbestandteil "Orchideenstandort in der Tongrube Dechbetten" vom 30.
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Naturdenkmal "Unterislinger Eichen" (Naturdenkmal Nr. 50) vom 26. Mai 1993
Dezember 2001) Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 bis 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in BayRS 791-1-U, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.1986 (GVBl 86 S. 135) erläßt die folgende mit Schreiben der Regierung der ...
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Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS) vom 25. April 1996
Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Stadtbezirke. In Stadtbezirken mit weniger als 10 000 Einwohnern müssen den Antrag nach Satz 1 mindestens 5 v.H. der Bürgerinnen und Bürger dieses Stadtbezirks stellen; die Tagesordnungspunkte sollen sich vor allem auf den Stadtbezirk beziehen
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Anlage zu § 4 der Satzung
Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 3 54/30 5310 Prüll Vitusstr. 4 b 0,2941 4 656 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2830 660 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2374 661 5217 Burgweinting Untere Seeteile 0,2268 662 ...
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
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Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg vom 28. März 1939
§ 2 (1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 45,43 ha und umfaßt in der Gemarkung Schwabelweis - jeweils ausnahmlich der eigentlichen Hausgrundstücke - die Plannummern: 1010 a und b, 1017 a und b, 1020 a und b, 1023 a und b, 1025 a und b, 1027 b, 1029 a und b, 1029/2 b, 1030/4 b bis d, 1030/7 a bis c, 1030/8 a bis b, 1030/9, 1030/10 b, 1030/11, 1030/12, 1038 bis 1046, 1048 a und b, ...
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Datenschutz
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Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg vom 24.05.2017
Die Modalitäten der Bestimmung einer Schriftführerin/eines Schriftführers bleibt einer internen Regelung des Seniorenbeirats vorbehalten. § 10 AUSSCHÜSSE 1. Der Seniorenbeirat kann beratende Ausschüsse bilden. Den Vorsitz der Ausschüsse soll die Vorsitzende/der Vorsitzende oder einer der Stellvertreterinnen/Stellvertreter übernehmen. 2.
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