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B) Der Geschäftsgang

Die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist auf 10 Stadtratsmitglieder begrenzt. Möchten mehr Stadtratsmitglieder nach Absatz 1 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Gefunden in: Stadtrecht