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Verordnung über das Naturschutzgebiet "Brandlberg" vom 29. März 1996

§ 5 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 2 und 3 BayNatSchG und § 4 dieser Verordnung sind: die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie Aufgaben des Jagdschutzes; das Anlegen von Wildäckern und Fütterungen bedarf der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz, die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, es gilt jedoch § ...

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Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg vom 24. Juli 1997

Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (10) Es wird offen abgestimmt; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. 6. Inkrafttreten (1) Diese Geschäftsordnung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Beschlußfassung durch den Stadtrat

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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964

-Nr. 59 der Gemarkung Winzer, das nördlich der Kirche von Niederwinzer im steil ansteigenden Hang des Donautales liegt. Die Engere Schutzzone E/1 bildet einen 10 Meter breiten Streifen nördlich des Fassungsbereiches und erfaßt Teile der Grundstücke Flurstr. Nr. 85a und 86a der Gemarkung Winzer.

Gefunden in: Stadtrecht

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Südöstliche Juraausläufer bei Regensburg" vom 01. Dezember 1992

§ 5 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 2 und 3 BayNatSchG und § 4 dieser Verordnung sind: die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie Aufgaben des Jagdschutzes; verboten bleibt die Errichtung jagdlicher Einrichtungen mit Ausnahme einfacher Ansitzleitern, die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen; es gilt jedoch § ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Trockenhänge bei Gallingkofen" als Landschaftsbestandteil (Landschaftsbestandteilverordnung Trockenhänge bei Gallingkofen - TGV) vom 17. November 1997

§ 4 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten des § 3 dieser Verordnung sind: die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen; es gelten jedoch § 3 Satz 2 Nrn. 2 und 17, die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf bisher forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem Ziel, standortheimische Laubholzbestände zu erhalten und zu ...

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Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg vom 24. Mai 2017

(2) Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen. § 10 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.

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Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden "Brücke-Ideen verbinden Menschen", Joachim Wolbergs

Wir wollen, dass für dieses Vorhaben insgesamt 20 Mio. € eingeplant werden, von denen 10 Mio. bereits im Planungszeitraum investiert werden müssen. Ein Privater plant den Bau einer Parkgarage mit TE 6 € pro Stellplatz.

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Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer

In Schulen investieren wir 43 Millionen Euro in 2022: Berufliches Schulzentrum/BS II, Erweiterungsbau: 10 Millionen Euro Neubau Schulzentrum Sallerner Berg: 2 Millionen Euro Grund- und Mittelschule Konradschule: 4,6 Millionen Euro Sanierung Grundschule Königswiesen: 5 Millionen Euro Realschule am Judenstein: 1 Million Euro Neue Grundschule Kasernenviertel: 2 Millionen Euro Pestalozzi ...

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Häufig gestellte Fragen

Die Haltestelle der wichtigen Nord-Süd-Linien 6, 10 und 11 am Anfang der Galgenbergbrücke bleibt erhalten. Der Altstadtbus fährt weiterhin in der Maximilianstraße ab.

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Laudationes Stadtfreiheitstag 2019

Es ist Ihrem unermüdlichen Wirken zu verdanken, dass den Betroffenen und ihren Familien in Ostbayern wohnortnahe Angebote gemacht werden können, um sie auf diese Weise optimal zu versorgen. Mittlerweile werden jährlich rund 10 000 Kinder und Jugendliche stationär oder ambulant an den genannten Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt.

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