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Toilettenanlage am Schwanenplatz ist in Betrieb
Nach dem Abschluss der Bau- und Pflasterarbeiten auf dem Schwanenplatz kann die Toilettenanlage im neuen Servicegebäude nun genutzt werden. Neben Standard-Toiletten gibt es auch eine sogenannte „Toilette für alle“, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ausgerichtet ist.
Bei einer „Toilette für alle“ handelt es sich um eine Behindertentoilette mit einer Mindestgröße von circa zwölf Quadratmetern. Über die übliche Ausstattung hinaus verfügen diese Toiletten über eine höhenverstellbare Pflegeliege, einen Personen-Lifter an der Decke und einen luftdicht verschließbaren Abfalleimer.
Das Servicegebäude am Schwanenplatz wurde als Teil der Gesamtmaßnahme „Neugestaltung des öffentlichen Raumes zwischen Schwanen- und St.-Georgenplatz“ in einem städtebaulichen Wettbewerb geplant. In dem Gebäude befinden sich eine Toilettenanlage mit fünf Sanitärobjekten und einer „Toilette für alle“, überdachte Sitzgelegenheiten bzw. ein Wartebereich für Busreisende sowie ein Technikraum. Die Gesamtkosten für den Bau des Servicegebäudes – inklusive der aufwändigen Tiefgründung, die dafür erforderlich war, – betragen rund 890.000 Euro.
Die „Toilette für alle“ am Schwanenplatz wurde am 22. August 2022 in Betrieb genommen. Bei einem Pressetermin erläuterten Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und der Inklusionsbeauftragte der Stadt, Frank Reinel, die Besonderheiten dieser für Regensburg neuen Einrichtung.
„Wir wollen, dass auch schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen menschenwürdig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“ Dies sei durch die neue „Toilette für alle“ gewährleistet, betonte die Oberbürgermeisterin. Frank Reinel hob die immense Bedeutung der besonderen Ausstattung einer „Toilette für alle“ hervor: „Durch die unter anderem eingebaute höhenverstellbare Pflegeliege und einen Personen-Lifter besteht nun auch für Menschen mit komplexen Mehrfachbehinderungen mit bestehender Inkontinenz die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben in der Stadt Regensburg teilhaben und das Welterbe genießen zu können.“ Denn ein menschenwürdiger Toilettengang sei ein Menschenrecht, so Reinel.
Die seit 2009 in Deutschland gültige UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert die soziale Inklusion, also die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen unabhängig von der Schwere einer Behinderung. „Toiletten für alle“ leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag.