Lange Einkaufsnächte und Automatenläden

Eine Übersicht über die wichtigsten Veränderungen: In Regensburg gilt seit 18. November 2025 eine neue Verordnung zum Ladenschluss.

Fotografie: Menschen in der Altstadt bei Dämmerung © Bilddokumentation Stadt Regensburg

18. November 2025

Im August 2025 ist das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft getreten. Der Stadtrat hat Ende Oktober darüber entschieden, wie die damit verbundenen neuen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Öffnungszeiten in Regensburg umgesetzt werden sollen. Die Entscheidung wurde im Vorfeld über die zuständigen Vereine mit den Einzelhändlern in der Altstadt abgestimmt. Die entsprechend geänderte Ladenschluss-Verordnung der Stadt ist am 18. November 2025 in Kraft getreten. Sie sieht im Wesentlichen folgende Änderungen zu den bisherigen Regeln vor:

Verkaufsoffene Nächte

Am 2. Oktober jeden Jahres – sofern er auf einen Werktag fällt – sowie am vierten Freitag im November und am zweiten Freitag im Dezember dürfen alle Geschäfte in Regensburg künftig von 20 bis 24 Uhr geöffnet sein. Diese Regel gilt für das ganze Stadtgebiet.

Unabhängig davon haben Einzelhändler die Möglichkeit, bei der Stadt bis zu vier weitere Nachtöffnungen (20 bis höchstens 24 Uhr) für ihre jeweilige Verkaufsstelle anzuzeigen. Dies ist ausschließlich für Werktage möglich. Die entsprechenden Regeln finden sich in Artikel 7 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes.   

Neue Regel für Automatenläden

Das Bayerische Ladenschlussgesetz gibt Städten die Möglichkeit, sogenannten „personallos betriebenen Kleinstsupermärkten“ (Automatenläden) bis zu einer Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern an Sonn- und Feiertagen Öffnungszeiten vorzugeben. Diese müssen mindestens acht zusammenhängende Stunden umfassen. Regensburg macht davon Gebrauch und legt die Öffnungszeiten für die betroffenen Automatenläden an Sonn- und Feiertagen auf die Zeit von 8 bis 16 Uhr fest.

Verkaufsoffene Sonntage

Unverändert bleiben die Regeln für verkaufsoffene Sonntage. Die neue Ladenschluss-Verordnung sieht die bereits etablierten Termine vor: Am zweiten Sonntag im Oktober dürfen die Geschäfte in der Altstadt und in Stadtamhof anlässlich des dort stattfindenden Herbstfests von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. In Jahren, in denen der erste Adventssonntag in den November fällt, ist an diesem Tag anlässlich der Christkindlmärkte ein verkaufsoffener Sonntag für die Gesamtstadt möglich.

Text: Katrin Butz

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