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Regensburg im frühen Mittelalter
Ausgrabungen am Donaumarkt brachten ein Karolingisches Holzhaus aus dem 8. Jahrhundert zutage. © Bilddokumentation Kulturelle Blüte Denn zur politischen Bedeutung kam jetzt auch noch ein enormer kultureller Aufschwung.
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Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 01. Juli 2015
(2) Abweichend von § 5 Abs. 2 der Satzung der für den Jugendbeirat sowie von § 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 der Wahlordnung für den Jugendbeirat der dürfen auch Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der , die am 07.03.2022 das 18.
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Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) vom 24. Juli 2014
. § 8 Ausschüsse, Arbeitsgruppen Der Integrationsbeirat kann aus seiner Mitte Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden.
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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024
Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn andere Bewohner empfindlich gestört werden. § 8 Umsetzung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Bewohner können die Notwohnung, nach vorheriger Meldung beim Amt für Soziales, jederzeit aufgeben.
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Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
Schulklassen 50,00 € 7. Schulklassen mit Kurzführung 30,00 € 8. Sonderführungen außerhalb der Turnuszeiten, auch in italienischer, spanischer und französischer Sprache (zzgl.
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„Solidarität – Vielfalt – Stärke“ – Internationaler Frauentag
weitere Informationen Zum Download Plakat Internationaler Frauentag - 8. März 2025 (pdf | 539,0 KB)
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Jahresthema 2025: Großwetterlage
Kompositionswettbewerb 2025 Hana Bejlková Kontakt Kulturamt Haidplatz 8 Zimmer: 202 93047 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-2412 (0941) 507-5419 Bejlkova.Hana (at) Regensburg.de
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Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg vom 04. August 2015
§ 4 Sonstige Vorhaben (1) Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG. (2) Die Zulassung nach § 78a Abs. 2 WHG gilt als erteilt, wenn für das Vorhaben eine Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 5 Satz 1 BayWG erteilt wurde und dabei die Voraussetzungen des § 78a Abs. 2 WHG geprüft wurden.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994
notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Gewässern, Gräben und Drainagen; es gilt hierfür aber § 4 Ziff. 8. Diese Maßnahmen sind 4 Wochen vor Beginn schriftlich bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008
Mai 1999 (AMBl. Nr. 21 vom 25. Mai 1999) wird aufgehoben. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
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