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Anlage zu § 4 der Satzung

Kennung Gemarkung Bezeichnung Größe in ha 1 3757/19 5313 Regensburg Georg-Herbst-Str. 37 - 41 0,1645 3757/8 5313 Regensburg Georg-Herbst-Str. 37 - 41 0,0551 3757/18 5313 Regensburg Georg-Herbst-Str. 37 - 41 0,0082 3757/30 5313 Regensburg ...

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016

Nr. 39 vom 26. September 2022) Aufgrund der Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenerhebung Die erhebt für die Benutzung der Musischen Früherziehung Gebühren

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024

§ 7 Gebührensatz Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat des Besuchs der Mittagsbetreuung an Schulen entsprechend der Buchungstage und Buchungszeit: Kurze Gruppe: bei 2 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 30,00€ bei 3 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 45,00€ bei 4 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 60,00€ bei 5 Tagen in der Woche bis 14 Uhr: 75,00€ Verlängerte Gruppe: bei 2 Tagen in der ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994

(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 dieser Verordnung die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003

Dezember 2003) Auf Grund von Art. 9 Abs. 1 bis 3, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der auf dem Grundstück Flur-Nr. 3628/8 der Gemarkung Regensburg stehende Robinie wird unter der Bezeichnung "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als ...

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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003

(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu ...

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024

Nr. 46 vom 11. November 2024) Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenpflicht (1) Die erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Notwohnungen

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Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 20. Dezember 2017

Zum Schutz der Anwohner ist die Befüllung der Sammelbehältnisse für Glas nur werktags zwischen 8 und 20 Uhr zulässig. (2) Für die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 aufgeführten Abfälle dürfen die städtischen Grüngutsammelstellen nur genutzt werden, soweit das Sammelsystem dadurch nicht gestört wird.

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Hier schlummert Mini-Regensburg

Beim letzten Mal – pandemiebedingt bereits 2019 – haben 3.000 Kinder zwischen 8 und 14 Jahren mitgemacht. Manche kamen nur einmal, die meisten allerdings ganz begeistert immer wieder, sodass am Ende insgesamt 15.000 Besuche zusammenkamen – eine mittlere Kleinstadtgröße also.

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document Neupfarrplatz

Öffnungszeiten / Führungen Zugang nur mit Führung Öffentliche Turnusführungen: Donnerstag, Freitag, Samstag 14.30 Uhr Juli und August: zusätzlich Sonntag, Montag, 14.30 Uhr Tickets: Altes Rathaus / Tourist Info, dort auch Start der Führung Gruppenführungen: Jederzeit nach Vereinbarung Eintrittspreise Erwachsene: 8 € Ermäßigt: 5 € Familien (Eltern mit Kindern unter 18 ...

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