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Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen vom 14. Dezember 2005
Januar 2010, Satzung vom 27. August 2012, RABl. Nr. 8 vom 16. Oktober 2012, Satzung vom 05. Mai 2014, RABl. Nr. 5 vom 15. Mai 2014, Satzung, Satzung vom 03.
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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Ehrung von Sportler*innen sowie im Sport verdiente Personen (Sportehrungsrichtlinien) vom 17. Dezember 2020
§ 7 Meldefrist Die Anträge müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) beim Amt für Sport und Freizeit eingegangen sein. § 8 Durchführung der Ehrung Die Ehrungen erfolgen alljährlich in einer besonderen Feierstunde in würdigem Rahmen durch die/den Oberbürgermeister*in für das vergangene Sportjahr
Gefunden in: Stadtrecht
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung in Regensburg
Einsparung: 29,646 KW pro Jahr 39,72 t CO 2 pro Jahr Abschnitt 8: Ersetzen von Ansatzleuchten mit Leuchtstofflampen L 58 W/U im Jahr 2019 Im Jahr 2019 wurden 767 Leuchten umgerüstet.
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2010 - 2018 - Instandsetzung der Steinernen Brücke
Mit heute 15 sichtbaren Bögen (Spannweite rund 10 bis 17 Meter) und 14 Pfeilern (Breite rund 6 bis 8 Meter) überquert die mächtige Steinbrücke auf einer Länge von rund 315 Metern den Nord- und Südarm der Donau sowie die Jahninsel.
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Instandsetzung der Steinernen Brücke
Mit heute 15 sichtbaren Bögen (Spannweite rund 10 bis 17 Meter) und 14 Pfeilern (Breite rund 6 bis 8 Meter) überquert die mächtige Steinbrücke auf einer Länge von rund 315 Metern den Nord- und Südarm der Donau sowie die Jahninsel.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR belegt werden, wer entgegen Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG und § 6 dieser Verordnung die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.) ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
Dezember 2003) Auf Grund von Art. 9 Abs. 1 bis 3, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlässt die folgende Verordnung: § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der auf dem Grundstück Flur-Nr. 3628/8 der Gemarkung Regensburg stehende Robinie wird unter der Bezeichnung "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG die dort vorgeschriebene Anzeige nicht unverzüglich erstattet. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage (*Karten sind nicht maßstabsgetreu ...
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung – Notw.-GS) vom 24. Oktober 2024
Nr. 46 vom 11. November 2024) Aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenpflicht (1) Die erhebt Gebühren für die Benutzung ihrer Notwohnungen
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS) vom 12. April 2016
Nr. 39 vom 26. September 2022) Aufgrund der Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die folgende Satzung: § 1 Gebührenerhebung Die erhebt für die Benutzung der Musischen Früherziehung Gebühren
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