Suche auf regensburg.de
Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) vom 20. Juni 2011
Sind mehrere Grundstücke duch einen Privatweg über eine öffentliche Straße erschlossen, so sind die Hinterlieger demjenigen Vorderlieger zugeordnet. dessen Grundstück durch den Privatweg miterschlossen wird. (4) Führt die Regelung nach den Absätzen 1 bis 3 zu unbilligen Ergebnissen, so kann die Stadt durch Anordnung für den Einzelfall die räumliche Abgrenzung abweichend festlegen. § 5 ...
Gefunden in: Stadtrecht
Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg in Winzer benutzten Grundwassers vom 24. September 1964
§ 4 Die kann Ausnahmen von den Verboten des § 2 zulassen, wenn der Schutz des Wassers gegen Verunreinigung auf Grund besonderer Verhältnisse oder durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist. § 5 Diese Gemeindeverordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gefunden in: Stadtrecht
Allgemeine Benutzungs- und Entgeltregelungen der Stadt Regensburg für die Benutzung der städtischen Jugendfreizeitstätten Haslbach und Schwalbennest vom 30. Juli 2025
Mehrere Nutzerinnen/Nutzer, die die Freizeiteinrichtung gemeinsam benutzen, haften ebenfalls als Gesamtschuldner. (5) Die endgültig zu zahlenden Benutzungsentgelte bleiben einer Endabrechnung vorbehalten und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Regierung der Oberpfalz über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 09. Mai 1974
§ 3 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 dieser Verordnung sind Ordnungwidrigkeiten im Sinne des § 25 LadschlG. § 4 Die Vorschriften der §§ 5, 10, 11 und 14 LadschlG bleiben unberührt. § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz in Kraft. (2) Mit dem Zeitpunkt ...
Gefunden in: Stadtrecht
Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
Gruppeneintrittspreis 2,50 € pro Person) 25,00 € (5) Für Führungen im Historischen Museum sind folgende Entgelte (inkl. Eintritte in Ziffer 1 bis 3) zu entrichten: 1.
Gefunden in: Stadtrecht
Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
Von Donau-km 2374,805 führt die Grenzlinie nach Westen bis zur Einfahrt Westhafen zurück, und zwar bis zur Grenze zwischen den Gemarkungen Barbing und Regensburg im Ufergrundstück in einem landseitigen Abstand von 5 m zur oberen Kante der Uferböschung und von dort entlang den Nordgrenzen der Flst.Nrn. 1927/6 (Teilgrenze), 1916/8, 1916/7, 1916/6, 1916/5 und 1916/10 Gmkg.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Regensburg (Statistikstellen-Satzung - StatS) vom 25. März 1993
S. 104), des Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Volkszählungsgesetzes 1987 (AGVZG 1987) vom 5. März 1987 (GVBl. S. 71) der Art. 22, 23 und 24 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10.
Gefunden in: Stadtrecht
Haushaltsrede Fraktionsvorsitzender ÖDP, Benedikt Suttner
Wir brauchen einen kommunalpolitischen Ruck für Klimagerechtigkeit und soziale Lebensqualität in unserer Stadt. Weil es jetzt schon 5 nach 12 ist, können wir nicht auf fröhlich-freiwilligen Klimaschutz unserer Mitbürger hoffen. Wir brauchen mutige politische Weichenstellungen!
Gefunden in: Artikel
Berichte 2017/2018
Auf den Spuren des Osserriesen - Kennenlerntage der 5. Klassen Am Montag, den 09.10.2017, machten sich 114 Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen auf den Weg ins Schullandheim nach Lambach am Fuße des Ossers.
Gefunden in: vmg
Veranstaltungskalender
Der Mikrocontroller Calliope mini schafft es mit Ihrer Hilfe und der Callibot Erweiterung in kürzester ... mehr erfahren 1 2 3 4 5 Neue Veranstaltung eintragen Informationen für Veranstalter Für Veranstaltungskalender registrieren Nutzungsbedingungen für den Veranstaltungskalender ...
Gefunden in: Artikel