Suche auf regensburg.de
Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
. § 5 Verwaltung der Stiftung (1) Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. (2) Für die Entscheidungen über die Verwendung der Erträge der Stiftung wird ein Stiftungsbeirat gebildet
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
. § 5 Behandlung des Archivguts Die Archivstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen weder beschädigt noch verändert werden.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024
Die Gebühr entsteht damit für maximal 11 Monate im Kalenderjahr. § 5 Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren (1) Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus für den gesamten Monat zur Zahlung fällig
Gefunden in: Stadtrecht
Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Öle, Treibstoffe, Gifte oder sonstige chemisch gefährdende Stoffe). Alle Bodeneingriffe über 5 m. (2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone ist ferner verboten: Die Zuleitung und Durchleitung von Abwässern aller Art.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991
In der , Gemarkung Sallern, die Flurstücke Fl.-Nr. 153, 153/5,2 (t), 3 (t), 4 (t), 5 (t), 147/4 (t), 147 (t), 147/5 (t), 200/29, 145 (t), 66/3. (3) Die Lage des geschützten Landschaftsbestandteils ist in einer Karte im Maßstab 1 : 2000 eingetragen.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. ...
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. ...
Gefunden in: Stadtrecht
Grünes Licht für das Kreativareal im Hafen
Der architektonische Entwurf verdeutlicht den konzeptionellen Ansatz: Die nördlich gelegene Halle 4 wird in drei sogenannte Brandabschnitte unterteilt, Halle 5 durch einen teilweisen Dachrückbau baulich getrennt. Diese Eingriffe gewährleisten nicht nur die Einhaltung brandschutzrechtlicher Anforderungen, sondern ermöglichen vor allem den Umbau im Bestand und damit den Erhalt der alten ...
Gefunden in: Bei uns 507
Größere Veranstaltungen und wiederkehrende Veranstaltungs-Highlights in Regensburg 2025
Oktober: Orgelwoche an der Bach-Orgel, Dreieinigkeitskirche OKTOBER 5. Oktober: Fest der Demokratie, Museum des Hauses der Bayerischen Geschicht 10. – 12. Oktober: Musikfestival Unternehmen Gegenwart, verschiedene Orte 11. - 12.
Gefunden in: Artikel
Improvisation und Theater
Zielgruppe: vorrangig 14- bis 26-Jährige (über 26-Jährige können in angemessenem Umfang auch teilnehmen) montäglich von 17.30 – 19 Uhr (außer in den Ferien) Keine Anmeldung notwendig, einfach vorbei kommen Freiwilliger Teilnahmebeitrag: 3 – 5 € (Empfehlung) Theatersaal, 3. OG (leider nicht barrierefrei) Veranstalter: W1 – Zentrum für junge Kultur Veranstaltungsort W1 - Zentrum für ...
Gefunden in: Artikel