Suche auf regensburg.de
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. ...
Gefunden in: Stadtrecht
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg "Theater Regensburg" vom 29. April 1999
Im Übrigen werden die Beschlüsse des Verwaltungsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenenthaltungen sind nicht zulässig. (5) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen und vom/von der Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu unterzeichnen.
Gefunden in: Stadtrecht
Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
) § 10.01 Ausnahmen Die Hafenbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 2.02 Abs. 1 Nr. 6, 2.06 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, 3.14, 3.15 Abs. 1, 4.04 Abs. 1 Satz 1, 4.06 Abs. 1 und 2, 4.08 Abs. 1 und 2, 4.09 Abs. 1 Satz 1 sowie von den Vorschriften des Vierten Teils zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird
Gefunden in: Stadtrecht
ZWEITER TEIL - Bürgerentscheid
Er muss nachweisen, dass er am Tag des Bürgerentscheids stimmberechtigt (§ 19) ist. (5) Stimmberechtigte, die bis zum 21. Tag vor der Abstimmung in einen anderen Stimmbezirk der Stadt verziehen, können die Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis des neuen zuständigen Stimmbezirks beantragen
Gefunden in: Stadtrecht
DB Rad+ App - Radeln, Sammeln, Einlösen
Rechtzeitig zu Beginn der neuen Fahrradsaison wurde dieser beeindruckende Einsatz mit einem kostenlosen Radcheck auf dem Neupfarrplatz belohnt. Meilenstein 5 Im Frühjahr 2025 sind die Regensburgerinnen und Regensburger Kilometer-Millionäre geworden. Die magische Grenze von 1 Mio.
Gefunden in: Artikel
Hilfen zu Körper- und Gesundheitsfragen, Schwangerschaft und Frau*-Sein
Maximilianstr. 13 93047 Regensburg Telefon (0941) 5 95 64 90 Telefax (0941) 5 95 64 99 E-Mail: regensburg (at) donum-vitae-bayern.de : www.regensburg.donum-vitae-bayern.de Profamilia - Regensburg e.V.
Gefunden in: Mädchen
Gemeinsam für eine starke Mobilität: Die Stadtbahn Regensburg als Rückgrat für einen zukunftsfähigen ÖPNV
Die Stadtbahn wird größtenteils auf einer eigenen Trasse unterwegs sein und mit zusätzlichen Kapazitäten in einem 5-Minuten-Takt besonders auf nachfragestarken ÖV-Achsen für Entlastung sorgen. Neben dem Bus- und Bahnnetz wird sie auch mit anderen multimodalen Angeboten (Park-and-Ride, Bike-and-Ride, Sharing-Angeboten) verknüpft sein.
Gefunden in: Bei uns 507
Lernmittel
Lego Education SPIKE Prime wurde für Schülerinnen und Schüler der 5.-8. Klassen entwickelt. Mit jedem Set / Kasten können 2 Personen arbeiten. LEGO Education SPIKE Prime ist eine intuitive, praxisorientierte Lösung, die Schülerinnen und Schülern dabei helfen soll, ihr Selbstvertrauen in den MINT-Fächern spielerisch zu stärken.
Gefunden in: Stadtbücherei
Bebauungspläne - Verbindliche Bauleitplanung
Festsetzungen nach Absatz 1 für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen und sonstige Teile baulicher Anlagen können gesondert getroffen werden; dies gilt auch, soweit Geschosse, Ebenen und sonstige Teile baulicher Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche vorgesehen sind. (4) Die Länder können durch Rechtsvorschriften bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als ...
Gefunden in: Artikel
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 20. Dezember 2017
(4) Andere als die für das jeweilige Behältnis bestimmte Abfälle dürfen nicht eingegeben werden. (5) Andere, als die zugelassenen Behältnisse und Behältnisse, die dafür nicht bestimmte Abfälle enthalten, werden nicht entleert.
Gefunden in: Stadtrecht