2. Bauwerksprüfung
2.1 Beobachtung
Der Brückenmeister der Stadt Regensburg ist laufend unterwegs und beobachtet die Brücken. Die Brücken sind mindestens vierteljährlich zu kontrollieren. Bei Brücken, die sich in einem schlechteren Zustand befinden, ist der Zeitraum zu verringern. Dies kann bis zu einer täglichen Beobachtung führen. Die Durchführung und die Feststellungen bei der Beobachtung sind zu dokumentieren.
2.2 Besichtigung
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Bauwerksbesichtigung durch einen im Brückenbau erfahrenen Ingenieur. Hierbei werden dei Bauteile auf offensichtliche Mängel und Schäden von der Verkehrsfläche oder vorhandenen Besichtigungseinrichtungen aus kontrolliert.
Es werden außergewöhnliche Veränderungen am Bauwerk, erhebliche Mängel und Schäden an den Belägen, an den Entwässerungseinrichtungen, an den Verkehrszeichen und Schutzeinrichtungen und an der Konstruktion protokolliert. Weiterhin sind erheblichen Anprallschäden, Auskolkungen an Gewässern, Schäden an den Böschungen und augenscheinliche Verformungen und Verschiebungen festzuhalten.
2.3 Einfache Prüfung
Alle drei Jahre nach einer Hauptprüfung sind die Ingenieurbauwerke einer einfachen Prüfung zu unterziehen. die einfache Prüfung ist soweit vertretbar ohne Verwendung von Besichtigungsgeräten als intensive, erweiterte Sichtprüfung durchzuführen. Hierbei sind auch die Funktionsteile wie Lager, Gelenke und Übergangskonstruktionen sowie die Verankerung von Bauteilen wie Geländer, Lärmschutzwände und Leitungen mit einzubeziehen.
Die Ergebnisse der vorhergehenden Brückenhauptprüfung sind mit zu beachten und bei schwerwiegenden Veränderungen ist die einfache Prüfung auf den Umfang einer Hauptprüfung zu erweitern.
2.4 Brückenhauptprüfung
Bei einer Bauwerkshauptprüfung werden alle Bauteile unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen handnah geprüft. Eine Bauwerkshauptprüfung erfolgt alle sechs Jahre. Neben den Umfang der einfachen Bauwerksprüfung werden hier zusätzlich Gründungen hinsichtlich Setzungen, Kippungen, Unterspülungen und Auskolkungen geprüft.
Soweit notwendig sind Peilungen des Flussbettes oder Tauchereinsätze erforderlich. Massive Bauteile sind auf Risse, Ausbauchungen, Durchfeuchtungen, Rostverfärbungen, Hohlstellen und Abplatzungen zu prüfen. Bei bedenklichem Zustand sind Materialproben zu entnehmen. Bei Stahlkonstruktionen sind Verformungen aufzumessen und alle Schweißnähte oder Nieten und Schrauben zu kontrollieren.
2.5 Prüfungen aus besonderem Anlass
Die Prüfung aus besonderem Anlass erfolgt nach größeren Unwetter, größeren Hochwässern oder schweren Verkehrsunfällen. Für diese Prüfung gilt in der Regel der Umfang der einfachen Bauwerksprüfung.