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Beamte (m/w/d) der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen

Ausbildung - Beamte 2. Qualifikationsebene - Collage

Die Bewerbungsfrist ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen - bitte beachte auch die Anmeldefristen zum Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses unter www.lpa.bayern.de

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Mindestens qualifizierender Mittelschulabschluss oder einen als mittleren Bildungsabschluss anerkannten Bildungsstand
  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz
  • Zum Einstellungszeitpunkt darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
  • Erfolgreiche Teilnahme am Ausleseverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses
  • Erfolgreiches Durchlaufen des Auswahlverfahrens bei der Stadt Regensburg

Ablauf der Ausbildung:

  • Beginn: jeweils zum 1. September
  • Dauer: 2 Jahre
  • Fachpraktische Ausbildung: 15 Monate in verschiedenen Ausbildungsämtern der Stadt Regensburg
  • Fachtheoretischer Unterricht: 9 Monate an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) in Regensburg im Blockmodell (aufgeteilt auf 5 Fachlehrgänge)

Ausbildungsinhalte:

  • Korrekte Anwendung von Rechtsvorschriften auf Sachverhalte aus der Praxis
  • Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anträgen
  • Erledigung von Verwaltungsaufgaben in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Regensburg, wie z. B. Stadtkasse, Bürgerzentrum, Amt für Soziales, Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
  • Vorbereitung und Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen mithilfe der einschlägigen Gesetze

Den genauen Stoffgliederungsplan und den Stoffverteilungsplan für diese Ausbildung findest Du auf der Homepage der BVS unter: www.bvs.de/stoffgliederungsplan/stoffverteilungsplan

Aufstiegsmöglichkeiten:

Bei entsprechender Leistung besteht die Möglichkeit, an der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene oder an der modularen Qualifizierung teilzunehmen.

Bezahlung:

  • Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Monatliche Anwärterbezüge nach dem BayBesG

WICHTIGE HINWEISE:

Online-Bewerbung beim Bayerischen Landespersonalausschuss

Um die Chance auf einen Ausbildungsplatz in der öffentlichen Verwaltung der zweiten Qualifikationsebene zu erhalten, muss Du Dich vorab am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses, bis Anfang Mai des Vorjahres unter www.lpa.bayern.de/ausbildung/termine/uebersicht/  anmelden. Das Formular für die Anmeldung zum Test findest Du hier: www.lpa.bayern.de/ausbildung/anmeldung/antrag/.

Wähle im Online-Antrag unter Ausbildungsrichtungen die Ausbildung "Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung" und unter Arbeitsort "Stadt Regensburg" aus. Vorab brauchst Du Deine Bewerbungsunterlagen nicht direkt an die Stadt Regensburg schicken. Solltest Du bei Deinem Online-Antrag vergessen haben, die Stadt Regensburg als „Arbeitsort“ auszuwählen, dann kannst Du uns auch gerne Deine Bewerbungsunterlagen, im Zuge der veröffentlichen Stellenausschreibung, im Bewerberportal zukommen lassen.

 

Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums erhältst Du eine Einladung zur Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses, welche jeweils im Juli des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht, stattfindet und nimmst daran teil. 

Voraussichtlich Ende August/Anfang September nach der Auswahlprüfung erhältst Du vom Landespersonalausschuss Dein Ergebnis in Form eines Prüfungszeugnisses mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer mitgeteilt.

Auswahlverfahren der Stadt Regensburg

Im September wirst Du – in Abhängigkeit Deines Ergebnisses der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses – von uns um die Einreichung Deiner Bewerbungsunterlagen gebeten. Es folgt die Einladung zu unserem ergänzenden Auswahlverfahren in Form eines Assessment-Centers. Solltest Du aufgrund deiner Platzziffer nicht in die engere Wahl kommen, erfolgt keine Aufforderung zur Einreichung Deiner Bewerbungsunterlagen. Eine Einsendung von Bewerbungsunterlagen ist also erst nach erfolgter Aufforderung erforderlich. Bitte sehe daher davon ab, uns vorab eine schriftliche Bewerbung zuzuschicken