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Liste familienfreundlicher Gaststätten in und um Regensburg
Drieschmann, A 93, 93080 Pentling, Tel. (09405) 5516,e-mail: stopp (at) rasthaus-pentling.de Gasthof zur Walba, Frau Eva Menzel, Unterirading 1, 93080 Pentling, Te. (09405) 2102, e-mail: kontakt (at) walba.de Landgasthof Rechberger Hof, Rechberg, Familie Schmidmeier, Leonhard-Hubler- Str.5, 93176 Beratzhausen-Rechberg, Tel. (09493) 1553, e-mail: info (at) rechbergerhof.de Landgasthof, ...
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Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) vom 01. Juni 2016
(4) Der Sprecher/die Sprecherin des Arbeitsausschusses beruft den Arbeitsausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich ein. (5) Die Einladung des Plenums und des Arbeitsausschusses erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der „Pappelallee auf dem Oberen Wöhrd“ als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 58) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 58 - NatDV 58) vom 26.02.2020
(3) Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Regensburg (Informationsfreiheitssatzung - IFS) vom 21.03.2011
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist über die Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren. § 5 Verfahren (1) Die kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.
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Satzung der Eberhard Dirrigl Stiftung vom 16. Dezember 2010
. § 5 Verwaltung der Stiftung (1) Die Stiftung wird von der verwaltet und vertreten. (2) Für die Entscheidungen über die Verwendung der Erträge der Stiftung wird ein Stiftungsbeirat gebildet
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Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg (Stadtarchivsatzung) vom 20. Juni 1988
. § 5 Behandlung des Archivguts Die Archivstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen weder beschädigt noch verändert werden.
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS) vom 30. April 2024
Die Gebühr entsteht damit für maximal 11 Monate im Kalenderjahr. § 5 Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren (1) Die Gebühren werden jeweils am ersten Werktag eines Monats im Voraus für den gesamten Monat zur Zahlung fällig
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Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers vom 05. Oktober 1962
Öle, Treibstoffe, Gifte oder sonstige chemisch gefährdende Stoffe). Alle Bodeneingriffe über 5 m. (2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone ist ferner verboten: Die Zuleitung und Durchleitung von Abwässern aller Art.
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Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Höhenrücken östlich des Ortsteiles Sallern" vom 31. Mai 1991
In der , Gemarkung Sallern, die Flurstücke Fl.-Nr. 153, 153/5,2 (t), 3 (t), 4 (t), 5 (t), 147/4 (t), 147 (t), 147/5 (t), 200/29, 145 (t), 66/3. (3) Die Lage des geschützten Landschaftsbestandteils ist in einer Karte im Maßstab 1 : 2000 eingetragen.
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
(3) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. (4) Nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 5 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 6 dieser Verordnung in Verbindung mit Art. ...
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