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Seminar

Abgabe der Seminararbeit

Spätester Abgabetermin: am Dienstag der zweiten vollen Schulwoche nach den Weihnachtsferien.

Blockphase/Seminarfach

Die Blockphase findet in den Sommermonaten zwischen den Abschlussprüfungen und dem Schuljahresende statt. Der Fokus liegt hierbei auf Wissenschaftspropädeutik und der Erschließung von weit gefassten Gruppenthemen.

Ab Beginn des neuen Schuljahres im September erbringen die SuS verschiedene Teilleistungen („Meilensteine“) im Rahmen eines zweistündigen Seminarfachs und entwickeln dort zusammen mit den betreuenden Lehrkräften Ihre individuellen Einzelthemen.

Allgemeines

Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. Dezember 2018, Az. VI.7-BS9610-6-7a.75 192 belegen die Schülerinnen und Schüler „nach der Fachabiturprüfung in Jahrgangsstufe 12 sowie in Jahrgangsstufe 13 ein wissenschaftspropädeutisches Seminar, in dem das wissenschaftsorientierte Arbeiten, die Studien- und Berufsorientierung sowie ausgehend von fachlichen Kompetenzen die Reflexions-, Medien-, Urteils-, Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.“ […] „Das Seminar gliedert sich in eine wissenschaftspropädeutische Arbeitsphase, die in der Blockphase durchgeführt wird und einen themenbezogenen Seminarteil, der in der Blockphase beginnt und in der Seminarphase fortgesetzt wird.“

Alle notwendigen Informationen werden den Seminaristinnen und Seminaristen im Rahmen der Veranstaltungen in beiden Phasen mitgeteilt.

Rechtsgrundlage § 17 FOBOSO

Seminar

(1) 1Nach der Fachabiturprüfung in Jahrgangsstufe 12 sowie in Jahrgangsstufe 13 ist das wissenschaftspropädeutische Seminar zu belegen, eine Seminararbeit zu fertigen und zu präsentieren. 2Auf Antrag können auch Bewerberinnen und Bewerber am Seminarteil der Jahrgangsstufe 12 teilnehmen, welche die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 4 oder § 6 Abs. 4 erfüllen und in die Jahrgangsstufe 13 aufgenommen werden. 3Seminare können in allen gemäß Anlage 1 einbringungsfähigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die an der Schule geführt werden, und gegebenenfalls auch fächerübergreifend angeboten werden. 4Das Nähere legt das Staatsministerium gesondert fest.

(2) 1Die individuellen Leistungen im Seminar, die Seminararbeit und die Präsentation der Seminararbeit mit Diskussion werden jeweils gesondert gemäß § 19 Abs. 1 bewertet. 2Aus dem Durchschnitt der Bewertungen nach Satz 1 wird ein Gesamtergebnis für das Seminar ermittelt; dabei zählen die Seminararbeit zweifach, die übrigen Teile jeweils einfach. 3 § 19 Abs. 6 gilt entsprechend. 4Soweit eine der in Satz 1 genannten Leistungen mit 0 Punkten bewertet wird, ist das Seminar nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet. 5Dem Punktwert wird gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 eine Note zugeordnet.

(3) 1Wiederholt die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 13, bleibt das Gesamtergebnis des Seminars auf Antrag erhalten, wenn beim vorangehenden Besuch in allen Leistungen gemäß Abs. 2 Satz 1 jeweils mindestens 4 Punkte erzielt wurden. 2Wird das Seminar erneut durchlaufen, kann sich die Schülerin oder der Schüler für eines der beiden Gesamtergebnisse entscheiden.

Weitergehende Informationen zum Seminar

finden Sie auf der Homepage der Beruflichen Oberschule Bayern

https://www.bfbn.de -> Schüler/Eltern  -> Unterrichtsfächer  -> Seminar

 

Die Kommunikation zwischen den SuS und den betreuenden Lehrkräften erfolgt an der Städtischen BOS Wirtschaft Regensburg primär über den entsprechenden Mebis-Kurs.