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Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB in Regensburg (Kostenerstattungsbetragssatzung) vom 06. August 2001

Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt

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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen

Darüber hinaus wird für jeweils bis zu 6 weitere Teilnehmende je eine weitere Betreuungsperson gefördert (d.h. für 13 bis 18 Teilnehmende 3 Betreuungspersonen, für 19 bis 24 Teilnehmende 4 Betreuungspersonen, usw.). 4.1.3 Die Verteilung der Mittel erfolgt durch den Stadtjugendring Regensburg.

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Aktiv dabei

Derzeit gibt es folgende Angebote: Einfach und Lecker Organisatorin: Petra Bruns Veranstaltungsort: Küche im Treffpunkt Seniorenbüro - Aktivzentrum; Theodor-Heuss-Platz 4, 93051 Regensburg Voraussetzungen / Informationen Teilnehmerzahl: max. 3 Teilnehmer die Zutaten werden von der Organisatorin besorgt und die Kosten werden auf die Teilnehmer verteilt Kochkenntnisse ...

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Das Aktivzentrum in Königswiesen: Wohnortnahe Angebote für ältere Menschen

September 2020 „Treffpunkt Seniorenbüro – Aktivzentrum“ heißt die barrierearme Einrichtung am Theodor-Heuss-Platz 4 in Königswiesen offiziell. Und der Name weist schon darauf hin, dass es sich hier um ein Projekt der handelt, das dem Treffpunkt Seniorenbüro (TPS) angegliedert ist.

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Ausnahmeregelungen für die Umweltzone und Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

Wer nach einem Jahr seine Ausnahmegenehmigungen verlängern möchte, kann das nur, in Abhängigkeit von der dann geltenden Rechtslage, wenn eine Nachrüstung weiterhin technisch nicht möglich ist, eine der Voraussetzungen 2. - 4. nach dem ersten Ausnahmejahr erfüllt ist oder wenn es unzumutbare Härte zu vermeiden gilt (etwa bei Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker).

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3. Ergänzende Datenschutzhinweise (Haus- und Schulordnung)

Um im Bedarfsfall eine Beratung durch die Agentur für Arbeit auch nach dem Verlassen der Schule zu ermöglichen, sollen die Schulen gemäß Artikel 85 Absatz 2 Satz 4 BayEUG, der zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist, bestimmte Daten von Schülerinnen und Schüler ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln, sofern sie nicht widersprechen.

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Schülerbeförderung

Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, dies ist die Pflichtschule ( = Sprengelschule) die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (Zuweisung des Staatlichen Schulamtes) diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand ( = geringste Kosten) erreichbar ...

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Rechtsverordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Regierungsbezirk Oberpfalz vom 16. Juni 2004

März 1998 Nr. 240-5102-R-10 (RABl S. 17) für die Schulvorbereitende Einrichtung zusätzlich das Sprengelgebiet des Sonderpädagogischen Förderzentrums Regensburg an der Bajuwarenstraße 4. Weiden i.d.OPf. Stötzner-Schule - Sonderpädagogisches Förderzentrum Weiden i.d. Opf. Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf Landkreis Amberg-Sulzbach 5.

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Haushaltsrede der FW-Fraktionsvorsitzenden Kerstin Radler

Diese Sanierungen sind aber zwingend erforderlich, da allein damit, zusammen mit den anderen 4 in der Gebäudesanierungsstrategie aufgeführten Gebäuden der CO2 Ausstoß unseres Gesamtbestandes um 26 % reduziert werden kann!

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Satzung der Maria Speiseder Stiftung vom 21. Juni 2021

§ 5 Stiftungsmittel (1) Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht aus den Erträgen des Stiftungsvermögens Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden

Gefunden in: Stadtrecht