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Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Obermünsterviertel" der Stadt Regensburg vom 11. Juli 2011
§ 3 Genehmigungspflicht Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 1 BauGB keine Anwendung § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt entsprechend § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Stadt Regensburg für die Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung Grundsteuer-HebSGrSt) vom 24.10.2024
important; border-collapse: collapse; border: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); td { border-left: 1px solid; border-top: 1px solid; border-color: var(--table-border-color); } } .rni-version-info { font-style: italic; } } AMBl. Nr. 45 vom 4. November 2024 Auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der ...
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Beihilfe
Beurlaubung, Ruhestandsversetzung, Beschäftigungsende) Änderungen bei den Einkünften des Ehegatten (sofern Aufwendungen geltend gemacht werden) Änderungen bei Kindern in Studium oder Berufsausbildung Änderungen beim Krankenversicherungsschutz (auch bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen) unfallbedingten Aufwendungen Aufwendungen, für die ein zusätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht ...
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Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl vom 26. Mai 1977
§ 3 Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. § 4 Die Stadt erhält keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
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Satzung über die Verleihung des Brückenpreises der Stadt Regensburg (Brückenpreissatzung - BPS) vom 29. Juni 1995
§ 3 Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen. § 4 Der Brückenpreis wird grundsätzlich im Abstand von drei Jahren vergeben. § 5 Diese Satzung tritt am 29.
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Stadtrecht
Verfassung, Verwaltung 2. Finanzen 3. Sicherheit und Ordnung 4. Brandschutz 5. Immissionsschutz 6. Naturschutz 7. Gewässerschutz 8. Schulwesen 9.
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Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf von Reiseandenken und ähnlichen Artikeln in der Stadt Regensburg vom 27. Juni 2008
Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Regensburg kennzeichnend sind. (2) Die Öffnungszeit wird auf die Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgelegt
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Kommunale Wärmeplanung
Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Leistung zwischen 4 und 400 kW haben. Was ist beim Austausch meiner Heizung zu beachten? In Regensburg dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bestand noch bis zum 30.
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Haushaltsrede der stellvertretenden CSU-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidl
Sie beschäftigt sich mit Planungen, die oft umsonst sind, weil sich die Parameter ändern. 4. Verwaltung Unsere Stadtverwaltung muss effektiver arbeiten. Sie ist das Rückgrat unseres Gemeinwesens – qualifiziert, engagiert.
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55 ans de jumelage Clermont-Ferrand - Ratisbonne
55 ans de jumelage Clermont-Ferrand - Ratisbonne Discours de Madame la Maire Gertrud Maltz-Schwarzfischer à l'occasion de l'ouverture du concert des 55 ans de jumelage Clermont-Ferrand - Ratisbonne le 4 mai 2024, à 11 heures dans la Salle Impériale Historique de l‘Ancien Hôtel de Ville Chère Madame l’Adjointe au Maire Isabelle Lavest, Mesdames et Messieurs, Bienvenue ...
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