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Haushaltsrede des CSU-Fraktionsvorsitzenden Michael Lehner
Eine Erfolgsgeschichte dagegen sind die Jugendzentren in Regensburg, die in den Anfangsjahren auf die CSU- Bürgermeister Gerhard Weber und Alfred Hofmaier zurückgehen. Wir bauen weiter und investieren gut 4 Millionen Euro in ein ganz neues, zeitgemäßes JUZ Königswiesen, das nochmal deutlich größer wird, dazu barrierefrei und ökologisch vorbildlich.
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Rückblick: Interkulturelle Wochen 2020
Referentin: Friederike Stahlmann Ort: Don-Bosco-Zentrum, Hans-Sachs-Str. 4, 93049 Regensburg Veranstalter: Verein „Ausbildung statt Abschiebung“ in Kooperation mit BI Asyl und CampusAsyl e.V.
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Haushaltsrede Referent für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und Stadtkämmerer, Dieter Damminger
Die Verteilung, insbesondere der Ausgaben nach Einzelplänen, ist eine unspektakuläre Weiterentwicklung, ohne gravierende Veränderungen. Der Einzelplan 4, Soziale Sicherung, umfasst im Verwaltungshaushalt gut 186 Mio. € bzw. knapp 27 % und ist damit wie in 2019 volumenmäßig der größte Einzelplan.
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Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Nach der Genfer Konvention werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt, die eine begründete Furcht vor Verfolgung haben, z.B. aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. 4. Warum kommen Asylsuchende nach Regensburg und ist die Stadt verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen?
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Allgemeine Aufnahmebestimmungen für das städtische Bürgerheim Kumpfmühl vom 19. August 1982
Bürgerheim ist in erster Linie bestimmt zur Aufnahme und Versorgung von Personen, die schon längere Zeit in Regensburg wohnen oder gewohnt haben und entweder dauernd wegen hohen Alters erwerbsunfähig oder dauernd altersbedingt pflegebedürftig sind. (2) Die Aufnahme erfolgt durch den Abschluß eines Heimvertrages, der das Heimunterbringungsverhältnis im einzelnen regelt. (3) Der Antrag auf Aufnahme ...
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Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Die Stadt als Trägerin (Gesellschafter) erhält keine Zuwendungen aus Mitteln oder Überschüssen des Betriebes. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der kulturellen Veranstaltung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Kulturveranstaltungen zielt darauf ab, nur ihre ...
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Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art vom 20. Dezember 2002
Die Stadt als Trägerin (Gesellschafter) erhält keine Zuwendungen aus Mitteln oder Überschüssen der Stadtbücherei. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadtbücherei fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit Die Tätigkeit der Stadtbücherei zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) vom 28. April 2016
§ 3 Ordungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der in § 1 Abs. 1 festgelegten Zeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verrichtet, kann nach Art. 18 Abs. 2 Nr. 3 des BaylmSchG mit Geldbuße bis zu 2.500,00 EUR belegt werden. § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. ...
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Richtlinien der Stadt Regensburg für das Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen "Kunst und Bau" vom 24. November 1994
Die von den Künstlern im Rahmen von Wettbewerben eingereichten Entwürfe werden rechtzeitig vor der entscheidenden Sitzung des Kulturausschusses der Öffentlichkeit präsentiert. 4. Wertgrenze Wird bei der künstlerischen Ausgestaltung eines Bauwerkes der Auftragwert von DM 10.000,00 unterschritten, findet dieses Verfahren keine Anwendung.
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Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke vom 09. Februar 1949
§ 3 Unberührt bleiben die wirtschaftliche Nutzung oder pflegliche Maßnahmen, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht widersprechen. § 4 Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 können vom Stadtrat Regensburg in besonderen Fällen zugelassen werden
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