Flüchtlinge und Asylsuchende - Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
Dafür gibt es verschiedene Gründe: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Existenzgrundlagen.
Jedes Jahr fliehen hunderttausende Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien. Oft besteht Lebensgefahr. Darunter sind auch Kinder, die von ihren Eltern allein auf die Flucht geschickt werden, deren Familien zerrissen, oder deren Angehörige tot sind. Natürlich gibt es auch Menschen, die ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, und deren Asylantrag deshalb grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Asylsuchenden kommen aus den Kriegs- und Krisengebieten – derzeit vor allem aus Syrien, dem Irak, der Türkei, Nigeria, Afghanistan, dem Iran, Eritrea, Somalia, der Russischen Föderation und Ukraine
Teilweise sind auch in Regensburg Menschen aus diesen Gebieten untergebracht. Für die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.
Haben Ausländer in Deutschland einen Asylantrag gestellt, gelten sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens als Asylsuchende.
Flüchtlinge unterscheiden sich von Asylsuchenden dadurch, dass der Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde. Nach der Genfer Konvention werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt, die eine begründete Furcht vor Verfolgung haben, z.B. aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Nach dem deutschlandweiten Verteilungsschlüssel (sog. Königsteiner Schlüssel), der jedes Jahr neu entsprechend den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer berechnet wird, muss der Freistaat Bayern derzeit etwa 15,5 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen, davon entfallen 8,5 Prozent auf die Oberpfalz. Die Stadt Regensburg wiederum ist verpflichtet, 13,1 Prozent aller auf die Oberpfalz entfallenden Asylsuchenden aufzunehmen.
Konkret heißt das:
Wenn 100 000 Asylsuchende nach Deutschland kommen, werden 15 500 dem Bundesland Bayern zugeteilt. Davon werden 1 318 im Regierungsbezirk Oberpfalz untergebracht. Für die Stadt Regensburg bedeutet dies, dass 173 Menschen untergebracht werden. Die Verteilung der Asylsuchenden auf Unterkünfte in Regensburg wird nach verfügbaren Kapazitäten durch die Regierung der Oberpfalz vorgenommen.
Eine Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Seit April 2017 wird die ehemalige Bajuwarenkaserne in Regensburg als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Das Besondere: auf dem Gelände sind unter anderem auch Ausländerbehörde, Kindergarten und Polizei vertreten. Die bis dahin als Erstaufnahmeeinrichtung genutzte ehemalige Pionierkaserne in der Zeißstraße wird als Ankerzentrum genutzt.
Nach der Registrierung, der Gesundheitsuntersuchung und der Aufnahme des Asylantrages in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylsuchenden auf Unterkünfte (meist in Gemeinschaftsunterkünfte) in ganz Bayern und gegebenenfalls darüber hinaus verteilt. Dort bleiben sie in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Diese häufig zentrale Unterbringung hat den Vorteil, dass die soziale Betreuung und Beratung aus zeitlichen wie auch personellen Gründen einfacher zu organisieren ist als bei weitverzweigten dezentralen Quartieren.
Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen, der Gemeinschaftsunterkünfte und des Ankerzentrums ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz.
Derzeit gibt es:
- die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Bayern in der ehemaligen Bajuwarenkaserne mit ihren Dependancen
- weitere Gemeinschaftsunterkünfte für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern
- das Ankerzentrum Regensburg in der ehemaligen Pionierkaserne
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern/-innen erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Amt für Jugend und Familie. Bei Personen mit besonderen Bedürfnissen erfolgt ggf. eine spezielle Unterbringung.
Informationen und Begriffsdefinitionen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung: www.bamf.de
Unterstützung finden die anerkannten Geflüchteten durch die Flüchtlings- und Integrationsberatungen und die Migrationsfachdienste der freien Träger, durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung am Amt für Integration und Migration sowie bei verschiedenen anderen Fachstellen der Stadt Regensburg.
Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer/innen (abgekürzt: umA), die nach Regensburg kommen, im Rahmen der Jugendhilfe betreut und untergebracht. Mehr dazu siehe Frage Nr. 10.
Unbegleitete minderjährige Ausländer/innen sind Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte in die Bundesrepublik einreisen. Sie sind besonders schutzbedürftig, weil sie entweder in ihrem Heimatland Opfer oder Zeuge von Gewalttaten waren und/oder während der Flucht Gewalt erlitten haben. Viele von ihnen sind stark traumatisiert.
Reisen sie in die Bundesrepublik ein, werden sie – im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts – zunächst vorläufig in Obhut genommen. Das bedeutet, dass das zuständige Jugendamt der Kommune oder des Landkreises, wo die Kinder/ Jugendlichen angekommen sind, innerhalb von wenigen Tagen prüfen muss, ob die jungen Menschen im Rahmen des sog. Königsteiner Schlüssels in andere Städte und Landkreise mit Aufnahmekapazitäten weiter zu verteilen sind. Trifft dies zu, wird Kontakt zu den jeweiligen Jugendämtern aufgenommen, und die Kinder/ Jugendlichen an das dann zuständige Jugendamt übergeben. Ist, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, ein Verbleib in Regensburg angezeigt, wird das Kind bzw. der Jugendliche in Regensburg untergebracht und hier weiter betreut.
Die jungen Menschen erhalten dann eine Vormundin/ einen Vormund, welche(r) sie rechtlich vertritt, insbesondere ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen klärt, und sich in Zusammenarbeit mit dem sozialpädagogischen Fachdienst des Amtes für Jugend und Familie um Unterkunft, Erziehung und Bildung, ggf. Berufsausbildung, Betreuung und Versorgung des Minderjährigen kümmert. Das Jugendamt prüft den konkreten Jugendhilfebedarf, und ermöglicht in der Regel die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder, in besonderen Fällen, auch in einer geeigneten Pflegefamilie. Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft. Sofern weiterhin Jugendhilfebedarf besteht, und es von den jungen Volljährigen selbst gewünscht wird, werden sie vom Jugendamt weiterhin unterstützt. Häufig wechseln die jungen Menschen mittlerweile mit Volljährigkeit aus der Jugendhilfeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft.
Asylsuchende können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten.
Flüchtlings- und Integrationsberatung
Ziel der Flüchtlings- und Integrationsberatung ist es, Orientierungshilfen, Beratung und Information bereitzustellen, um die Menschen bei der Bewältigung auftretender Alltagsprobleme zu unterstützen. Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende sollen zudem objektiv und realistisch über ihre Aufenthaltssituation und Bleibeperspektive in Deutschland, sowie über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit eintretende Ausreisepflicht aufgeklärt werden. Darüber hinaus soll über entsprechende Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland informiert werden.
Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden durch die aufsuchende Beratung der Fachkräfte des Sachgebiets Flüchtlings- und Integrationsberatung am Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg beim Integrationsprozess unterstützt.
Darüber hinaus erfolgt durch das Amt für Integration und Migration die Vermittlung von Paten an hilfesuchende Geflüchtete. Ob beim Ankommen, Orientieren oder Eingewöhnen – Paten engagieren sich eigenverantwortlich, ehrenamtlich und unentgeltlich.
Patenschaften können als Familie, Paar oder Einzelperson übernommen werden. Genauso hat man die Wahl, ob die Patenschaft mit einer Einzelperson oder einer Familie eingegangen werden soll. Den zeitlichen Umfang und den Inhalt des Ehrenamts kann man in Einklang mit den Interessen der Geflüchteten selbst bestimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg: E-Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRtaWE=
Integrationskurse
Asylbewerberinnen und -bewerber können einen Integrationskurs besuchen. Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs. Ziel des Deutschkurses ist das Sprachniveau B1 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen. Es gibt viele Kursvarianten, wie z. B. Jugendintegrationskurse, Alphabetisierungskurse, Elternkurse. Außerdem werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkurse angeboten.
Asylsuchende, die anderen einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatpersonen – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, nicht. Für die staatlichen Behörden besteht im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Landesaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden gegebenenfalls verursachte Schäden auszugleichen.
Viele Asylsuchende bringen ihr eigenes Handy mit, da dieses in den meisten Ländern inzwischen zum üblichen Standard gehört. Außerdem ist es ohne Handy kaum möglich, die lange und oftmals gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen. Ein Handy ist auch deshalb so wichtig, weil es die einzige Möglichkeit darstellt, mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben und es erleichtert die Orientierung in der neuen Heimat. Oftmals wird das ganze Ersparte für die Telefonie und das Internet verwendet. Inzwischen bewegen sich die Kosten für internationale Kommunikation mit dem Handy jedoch in einem moderaten Rahmen.
Die Frage ist schwer zu beantworten, denn generell sind für die Aufnahme und Unterbringen von Asylsuchenden nicht die Kommunen verantwortlich. Je nach Art der Leistungen liegt die Zuständigkeit beim Freistaat Bayern bzw. der Regierung der Oberpfalz oder beim Bund. Was die Stadt an eigenen Leistungen erbringt, sind die Kosten für den Personalaufwand für direkte und indirekte Hilfen, z. B. bei Leistungen von Ehrenamtlichen, Paten und karitativen Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Flüchtlingshilfe engagieren, zu koordinieren und zu unterstützen. Die Stadt Regensburg nutzt dabei auch Förderprogramme, die z. B. vom Freistaat Bayern aufgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.