Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen: (Stand: Juni 2018)
Dafür gibt es verschiedene Gründe: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Existenzgrundlagen.
Jedes Jahr fliehen hunderttausende Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Repressalien. Oft besteht Lebensgefahr. Darunter sind auch Kinder, die von ihren Eltern allein auf die Flucht geschickt werden, deren Familien zerrissen, oder deren Angehörige tot sind. Natürlich gibt es auch Menschen, die ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, und deren Asylantrag deshalb grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Asylsuchenden kommen aus den Kriegs- und Krisengebieten – derzeit vor allem aus Syrien, dem Irak, der Türkei, Nigeria, Afghanistan, dem Iran, Eritrea, Somalia und der Russischen Föderation (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl - Ausgabe: Juni 2018).
Teilweise sind auch in Regensburg Menschen aus diesen Gebieten untergebracht. Für die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.
Im Bayerischen Transitzentrum Regensburg, das durch den Freistaat Bayern betrieben wird, werden Asylbewerber "mit geringer Bleibeperspektive" untergebracht; aktuell aus den Ländern: Äthiopien, Moldawien und Nigeria.
Haben Ausländer in Deutschland einen Asylantrag gestellt, gelten sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens als Asylsuchende.
Flüchtlinge unterscheiden sich von Asylsuchenden dadurch, dass der Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde. Nach der Genfer Konvention werden Menschen als Flüchtlinge anerkannt, die eine begründete Furcht vor Verfolgung haben, z.B. aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.
Nach dem deutschlandweiten Verteilungsschlüssel (sog. Königsteiner Schlüssel), der jedes Jahr neu entsprechend den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer berechnet wird, muss der Freistaat Bayern derzeit etwa 15,5 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen, davon entfallen 8,5 Prozent auf die Oberpfalz. Die Stadt Regensburg wiederum ist verpflichtet, 13,1 Prozent aller auf die Oberpfalz entfallenden Asylsuchenden aufzunehmen.
Konkret heißt das:
Wenn 100 000 Asylsuchende nach Deutschland kommen, werden 15 500 dem Bundesland Bayern zugeteilt. Davon werden 1 318 im Regierungsbezirk Oberpfalz untergebracht. Für die Stadt Regensburg bedeutet dies, dass 173 Menschen untergebracht werden. Die Verteilung der Asylsuchenden auf Unterkünfte in Regensburg wird nach verfügbaren Kapazitäten durch die Regierung der Oberpfalz vorgenommen.
Weitere Informationen zur Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Erstverteilung/erstverteilung-node.html
Eine Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Seit April 2017 wird die ehemalige Bajuwarenkaserne in Regensburg als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Das Besondere: auf dem Gelände sind unter anderem auch Ausländerbehörde, Kindergarten und Polizei vertreten. Die bis dahin als Erstaufnahmeeinrichtung genutzte ehemalige Pionierkaserne in der Zeißstraße wird seit Juli 2017 als Transitzentrum genutzt. Hier werden in der Regel ausschließlich Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht.
Nach der Registrierung, der Gesundheitsuntersuchung und der Aufnahme des Asylantrages in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylsuchenden auf Unterkünfte (meist in Gemeinschaftsunterkünfte) in ganz Bayern und gegebenenfalls darüber hinaus verteilt. Dort bleiben sie in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Diese häufig zentrale Unterbringung hat den Vorteil, dass die soziale Betreuung und Beratung aus zeitlichen wie auch personellen Gründen einfacher zu organisieren ist als bei weitverzweigten dezentralen Quartieren.
Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen und der Gemeinschaftsunterkünfte sowie des Transitzentrums ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz.
Derzeit gibt es:
- die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Bayern in der ehemaligen Bajuwarenkaserne mit ihren Dependancen
- weitere sechs aktiv genutzte Gemeinschaftsunterkünfte für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern
- das Bayerische Transitzentrum Regensburg in der ehemaligen Pionierkaserne für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern/-innen erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Amt für Jugend und Familie. Bei Personen mit besonderen Bedürfnissen erfolgt ggf. eine spezielle Unterbringung.
Weitere Informationen und Begriffsdefinitionen stehen zum kostenlosen Download auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung: www.bamf.de
Unterstützung finden die anerkannten Geflüchteten durch die Flüchtlings- und Integrationsberatungen und die Migrationsfachdienste der freien Träger, durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung am Amt für Integration und Migration sowie bei verschiedenen anderen Fachstellen der Stadt Regensburg.
Darüber hinaus werden unbegleitete minderjährige Ausländer/innen (abgekürzt: umA), die nach Regensburg kommen, im Rahmen der Jugendhilfe betreut und untergebracht. Mehr dazu siehe Frage Nr. 10.
Unbegleitete minderjährige Ausländer/innen sind Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte in die Bundesrepublik einreisen. Sie sind besonders schutzbedürftig, weil sie entweder in ihrem Heimatland Opfer oder Zeuge von Gewalttaten waren und/oder während der Flucht Gewalt erlitten haben. Viele von ihnen sind stark traumatisiert.
Reisen sie in die Bundesrepublik ein, werden sie – im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts – zunächst vorläufig in Obhut genommen. Das bedeutet, dass das zuständige Jugendamt der Kommune oder des Landkreises, wo die Kinder/ Jugendlichen angekommen sind, innerhalb von wenigen Tagen prüfen muss, ob die jungen Menschen im Rahmen des sog. Königsteiner Schlüssels in andere Städte und Landkreise mit Aufnahmekapazitäten weiter zu verteilen sind. Trifft dies zu, wird Kontakt zu den jeweiligen Jugendämtern aufgenommen, und die Kinder/ Jugendlichen an das dann zuständige Jugendamt übergeben. Ist, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, ein Verbleib in Regensburg angezeigt, wird das Kind bzw. der Jugendliche in Regensburg untergebracht und hier weiter betreut.
Die jungen Menschen erhalten dann eine Vormundin/ einen Vormund, welche(r) sie rechtlich vertritt, insbesondere ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen klärt, und sich in Zusammenarbeit mit dem sozialpädagogischen Fachdienst des Amtes für Jugend und Familie um Unterkunft, Erziehung und Bildung, ggf. Berufsausbildung, Betreuung und Versorgung des Minderjährigen kümmert. Das Jugendamt prüft den konkreten Jugendhilfebedarf, und ermöglicht in der Regel die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder, in besonderen Fällen, auch in einer geeigneten Pflegefamilie. Mit Volljährigkeit endet die Vormundschaft. Sofern weiterhin Jugendhilfebedarf besteht, und es von den jungen Volljährigen selbst gewünscht wird, werden sie vom Jugendamt weiterhin unterstützt. Häufig wechseln die jungen Menschen mittlerweile mit Volljährigkeit aus der Jugendhilfeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft.
Die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:
-
dem notwendigen Bedarf zur Sicherung des physischen Existenzminimums
Bei Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung oder Notfallunterkunft ist der Bedarf grundsätzlich durch Sachleistungen abgedeckt. Bei Unterbringung außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung gilt der Grundsatz "Geldleistung vor Sachleistung", d. h. die Bedarfe für Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Gesundheitspflege werden grundsätzlich als Barleistung erbracht.
Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für
- alleinstehende Leistungsberechtigte: 219 Euro
- zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen: je 196 Euro, weitere erwachsene Leeistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt: je 176 Euro
- sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 200 Euro
- leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 159 Euro
- leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 135 Euro
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dem Bedarf für Unterkunft, Heizung sowie nötigste Innenausstattung, Haushaltsgegenstände
Bei Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung ist der Bedarf grundsätzlich durch Sachleistungen abgedeckt.
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dem notwendigen persönlichen Bedarf zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
Der Bargeldbedarf beträgt aktuell monatlich für
- alleinstehende Leistungsberechtigte: 135 Euro
- zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen: je 122 Euro, weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Hausstand: je 108 Euro
- sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 76 Euro
- leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 83 Euro
- leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 79 Euro
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Weitere Leistungen:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
Die medizinische Versorgung ist bundesgesetzlich auch im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Danach sind zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel. Außerdem können auch Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.
Aufgrund der Vielzahl an Fällen und Unterbringungsmöglichkeiten wird der jeweilige Bedarf für den Einzelfall festgesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales der Stadt Regensburg: E-Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRseXNhLXRtYWxhaXpvcw==
Flüchtlings- und Integrationsberatung (bis 31.12.2017 Asylsozialberatung):
Ziel der Flüchtlings- und Integrationsberatung ist es, Orientierungshilfen, Beratung und Information bereitzustellen, um die Menschen bei der Bewältigung auftretender Alltagsprobleme zu unterstützen. Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende sollen zudem objektiv und realistisch über ihre Aufenthaltssituation und Bleibeperspektive in Deutschland, sowie über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit eintretende Ausreisepflicht aufgeklärt werden. Darüber hinaus soll über entsprechende Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland informiert werden.
Siehe dazu auch den Beitrag in der Sozial-Fibel Rückkehrberatung und Rückkehrhilfen unter: www.stmas.bayern.de
Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden durch die aufsuchende Beratung der Fachkräfte des Sachgebiets Asylsozialberatung am Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg beim Integrationsprozess unterstützt.
Mit dem Inkrafttreten der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zum 1.1.2018, die die Asylsozialrichtlinie abgelöst hat, werden Asylsozialberatung und Migrationsberatung zusammengeführt. Die Beratungskräfte in den Gemeinschaftsunterkünften beraten unabhängig vom Status alle Geflüchtete. Die Beratung wird überwiegend in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.
Zu beachten ist, dass anerkannte Asylberechtigte, die außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften leben und privat Wohnraum abgemietet haben, in der Regel durch die Migrationsfachdienste in Regensburg beraten werden.
Darüber hinaus erfolgt durch das Amt für Integration und Migration die Vermittlung von Paten an hilfesuchende Geflüchtete. Ob beim Ankommen, Orientieren oder Eingewöhnen – Paten engagieren sich eigenverantwortlich, ehrenamtlich und unentgeltlich.
Patenschaften können als Familie, Paar oder Einzelperson übernommen werden. Genauso hat man die Wahl, ob die Patenschaft mit einer Einzelperson oder einer Familie eingegangen werden soll. Den zeitlichen Umfang und den Inhalt des Ehrenamts kann man in Einklang mit den Interessen der Geflüchteten selbst bestimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg: E-Mail ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRtaWE=
1) Integrationskurse
Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive können einen Integrationskurs besuchen. Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, einem Deutschkurs und einem Orientierungskurs. Ziel des Deutschkurses ist das Sprachniveau B1 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen. Es gibt viele Kursvarianten, wie z. B. Jugendintegrationskurse, Alphabetisierungskurse, Elternkurse. Außerdem werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkurse angeboten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet eine Suchfunktion nach lokalen Integrationskursen an: http://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Integrationskursort.html?nn=1368284
Weitere Informationen zu Integrationskursen und anderen Sprachkursen in Regensburg finden Sie hier https://web.integreat-app.de/regensburg/de/leben-in-regensburg-2/sprache in der Regensburg App Integreat.
2) Volkshochschule
Kurse in Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse mit ausgebildeten und erfahrenen Dozenten sowie Sprachprüfungen bietet die Volkshochschule der Stadt Regensburg an. Wer hier freiberuflich tätig werden will, kann sich gerne melden bei: Stadt Regensburg, Amt für Weiterbildung, Volkshochschule, Programmbereich Deutsch als Fremdsprache, Telefon (0941) 507-4438, E-Mail service.vhs[at]regensburg.de.
3) Projekt Sprachpatenschaften
Für eine Sprachpatenschaft sind 2 - 3 Begegnungen wöchentlich über einen Zeitraum von 3 - 4 Monaten notwendig, um eine Sprachbasis zu schaffen, die zur Teilhabe Geflüchteter am sozialen Leben und zur Alltagsbewältigung beiträgt. Dieses Angebot soll helfen, die deutsche Sprache schnell und intensiv zu erlernen und gleichzeitig dazu beitragen, eine positive psychologische Wirkung zu erzielen.
Das Projekt Sprachpatenschaften ist ein Projekt von Ehrenamtlichen für Einzelpersonen oder kleine Gruppen direkt vor Ort in den Gemeinschaftsunterkünften, welches durch das Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg (ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRtaWE=) unterstützt wird.
Organisatorische Ansprechpartnerinnen:
Brigitte Merz, Telefon (0941) 53691, E-Mail ZWQuZW5pbG5vLXQkbGJlb3QuenJlbQ==
Ulrike Adamec, Telefon (0941) 383 99 361, E-Mail ZWQuZW5pbG5vLXQkbmV0YXBoY2FycHM=
4) CampusAsyl
Die Stadt Regensburg wird im Bereich der Sprachkurse auch durch andere Initiativen unterstützt, die immer wieder ehrenamtliche Dozenten suchen. Bei Interesse wenden Sie sich für den Deutsch-Crashkurs in der Erstaufnahmeeinrichtung an ZWQubHlzYS1zdXBtYWMkc3J1a2hzYXJjLWhjc3R1ZWQ= und für die Kurse in den Gemeinschaftsunterkünften an ZWQubHlzYS1zdXBtYWMkdWctaGNzdHVlZA==. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer Sprachpatenschaft und eines Frauensprachkurses.
Weitere Informationen finden Sie unter www.campus-asyl.de.
5) Arbeitskreis für ausländische Arbeitnehmer - Initiativen für Menschen mit Ein- und Zuwanderungshintergrund e. V.
Auch der a.a.a. e.V. bietet Deutschkurse und Alphabetisierung für Geflüchtete an (kleine Kinder dürfen gerne mitgebracht werden). Ansprechpartner ist hier die Abteilung Weingasse, erreichbar unter ZWQuZ3J1YnNuZWdlci1hYWEkZXNzYWduaWV3">ZWQuZ3J1YnNuZWdlci1hYWEkZXNzYWduaWV3. Wer sich hier einbringen möchte, sollte jedoch eine DaF- oder DaZ-Ausbildung haben oder gerade absolvieren.
Diese Aufzählung an Anlaufstellen ist nicht abschließend.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf https://www.regensburg.de/leben/zuwanderung-integration/fluechtlinge-und-asylsuchende/informationen-zu-gefluechteten-und-asylsuchenden.
Nach den hierfür maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen kann Asylsuchenden bereits drei Monate nach der Antragsstellung eine nachrangige Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2017 rund 44,3 Millionen Erwerbstätige und so viele Arbeitsplätze wie noch nie in unserem Land. Bei den Arbeitsagenturen sind aktuell rund 736 000 offene Stellen gemeldet. Je mehr Menschen produktiv arbeiten, desto besser sind die Voraussetzungen, dass dadurch zusätzlicher Wohlstand und weitere Beschäftigung entsteht.
Nicht zuletzt asylsuchende Menschen aus Syrien bringen häufig ein hohes Bildungsniveau mit. Um eine Verschärfung des Wettbewerbs im Bereich einfacher Tätigkeiten vorzubeugen, ist es wichtig, dass gut ausgebildete Asylsuchende nicht in Tätigkeiten unter ihrem Qualifikationsniveau gedrängt werden. Viele Asylsuchende sind zwischen 16 und 25 Jahre alt. Diesen jungen Menschen fällt es häufig leicht, unsere Sprache zu lernen und sich für einen Beruf zu qualifizieren. Darüber hinaus sind sie motiviert und möchten gerne arbeiten.
Das Gesundheitsamt untersucht alle in Regensburg neu ankommenden Asylsuchenden auf verschiedene Infektionskrankheiten einschließlich Tuberkulose. Im Falle positiver Ergebnisse im Rahmen der Erstuntersuchung werden Betroffene unter den notwendigen Vorkehrungen des Infektionsschutzes umgehend zur Behandlung in ein Krankenhaus verlegt und erst nach erfolgreicher Therapie entlassen.
Nach Aussagen der Polizei ist keine gesteigerte Delikthäufigkeit zu beobachten. Trotzdem sind die Sicherheitsbehörden für möglicherweise auftretende Probleme sensibilisiert. So wird regelmäßig die Polizeipräsenz im Umkreis der Unterkünfte angepasst - sowohl zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner als auch zum Schutz der Asylsuchenden. Grundsätzlich unterliegen Asylsuchende und Geflüchtete dem deutschen Rechtssystem und werden, falls sie straffällig werden, genauso wie Deutsche behandelt.
Asylsuchende, die anderen einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatpersonen – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, nicht. Für die staatlichen Behörden besteht im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Landesaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden gegebenenfalls verursachte Schäden auszugleichen.
Viele Asylsuchende bringen ihr eigenes Handy mit, da dieses in den meisten Ländern inzwischen zum üblichen Standard gehört. Außerdem ist es ohne Handy kaum möglich, die lange und oftmals gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen. Ein Handy ist auch deshalb so wichtig, weil es die einzige Möglichkeit darstellt, mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben und es erleichtert die Orientierung in der neuen Heimat. Oftmals wird das ganze Ersparte für die Telefonie und das Internet verwendet. Inzwischen bewegen sich die Kosten für internationale Kommunikation mit dem Handy jedoch in einem moderaten Rahmen.
Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen und private Helferkreise, die die Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen, dem Transitzentrum und Gemeinschaftsunterkünften betreuen, organisieren die Vergabe von Kleidung und sonstigen Sachsprenden an die Geflüchteten (s. https://www.regensburg.de/leben/zuwanderung-integration/fluechtlinge-und-asylsuchende/informationen-zu-gefluechteten-und-asylsuchenden). Abhängig davon, ob und inwieweit Anspruch auf Geld- oder lediglich Sachleistungen besteht, gibt es daher nach wie vor Bedarf. Das Engagement und die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung war sehr groß, und so wurde und wird auch sehr viel qualitativ hochwertige und gut erhaltene Bekleidung an Geflüchtete weitergegeben.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:https://www.regensburg.de/leben/zuwanderung-integration/fluechtlinge-und-asylsuchende/informationen-zu-gefluechteten-und-asylsuchenden
Die Frage ist schwer zu beantworten, denn generell sind für die Aufnahme und Unterbringen von Asylsuchenden nicht die Kommunen verantwortlich. Je nach Art der Leistungen liegt die Zuständigkeit beim Freistaat Bayern bzw. der Regierung der Oberpfalz oder beim Bund. Was die Stadt an eigenen Leistungen erbringt, sind die Kosten für den Personalaufwand für direkte und indirekte Hilfen, z. B. bei Leistungen von Ehrenamtlichen, Paten und karitativen Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Flüchtlingshilfe engagieren, zu koordinieren und zu unterstützen. Die Stadt Regensburg nutzt dabei auch Förderprogramme, die z. B. vom Freistaat Bayern aufgelegt werden.