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Informationen zu Geflüchteten und Asylsuchenden

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum ehrenamtlichen Engagement in der Geflüchtetenhilfe

Das städtische Informationszeitschrift "Bei uns" befasste sich in der März-Ausgabe 2018 ebenfalls mit den Themen "Wohnraum" und "Patenschaften".

Hinweis

Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen gilt bis auf Weiteres für alle Sonderkonten, die zur Förderung der Hilfe für Geflüchtete eingerichtet worden sind, ohne Beschränkung des Betrags der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Dies bedeutet, dass der Einzahlungsbeleg bei der Bank bzw. der Kontoauszug als Vorlage beim Finanzamt ausreichend ist, um die Überweisung als Spende steuerlich anerkennen zu lassen.

Stand: Juni 2018