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Wohnraum für Geflüchtete gesucht

Plakat - Wohnraum für Geflüchtete © Stadt Regensburg

Wohnraumangebote für anerkannte Flüchtlinge mit bestehendem Bleiberecht

Sehr geehrte Damen und Herren, 

anerkannte Flüchtlinge mit bestehendem Bleiberecht benötigen dringend Wohnungen. Sie müssen aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen, sobald sie den Anerkennungsbescheid erhalten haben. Das Amt für Integration und Migration arbeitet mit Netzwerkpartnern und ehrenamtlichen Akteuren vor Ort zusammen und benötigt dringend Wohnungsangebote für diesen Personenkreis.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung. Außerdem finden Sie ein Formular zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserer Stadt ist ein wichtiger Baustein zur Integration von Menschen mit Fluchthintergrund. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.

Nachfolgende Ausführungen gelten nur innerhalb der Stadt Regensburg.

Bei Mietobjekten im Landkreis Regensburg kontaktieren Sie bitte die dortigen Träger.

Die Stadt Regensburg an sich tritt nicht als Mietpartei in Mietverträgen im Rahmen privater Mietverhältnisse auf.

Nachstehend finden Sie zur Orientierung die in der Stadt Regensburg derzeit als angemessen geltende Wohnungsgröße:

Die Höhe der angemessenen Kaltmiete ohne Nebenkosten errechnet sich im Regelfall aus dem in der Stadt Regensburg geltenden Mietspiegel (ohne Zu- und Abschläge).

Damit ergeben sich unter Berücksichtigung des aktuellen, seit 01.01.2022 geltenden Regensburger Mietspiegels folgende Beträge für eine angemessene Miethöhe:

 

Anzahl   Personen angemessene   Wohnungsgröße (Höchstgrenze) Basismiete Euro/m² angemessene   Basismiete in Euro
Einzelperson 50 m² oder 2 Wohnräume 50 m² x 10,17 € 508,50 €
2 Familienmitglieder 65 m² oder 3 Wohnräume 65 m² x 9,61 € 624,65 €
3 Familienmitglieder 75 m² oder 3 Wohnräume 75 m² x 9,39 € 704,25 €
4 Familienmitglieder 90 m² oder 4 Wohnräume 90 m² x 9,18 € 826,20 €
5 Familienmitglieder 105 m² 105 m² x 9,07 € 952,35 €
6 Familienmitglieder 120 m² 120 m² x 9,01 € 1153,20 €
7 Familienmitglieder 135 m² 135 m² x 8,99 € 1213,65 €


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass als Berechnungsgrundlage nicht die tatsächliche Wohnungsgröße gilt, sondern die Wohnungsgröße, die dem Mieter zusteht (Höchstgrenze).

Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge mit bestehendem Bleiberecht zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter Stadt Regensburg prüfen lassen (Telefon: 0941/64090-0).

Bitte beachten Sie, dass für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31.05.2022 das Amt für Soziales am Standort ANKER-Zentrum, Bajuwarenstr. 1 a, 93053 Regensburg zuständig ist.

Stand: März 2020