Wohnraum für Geflüchtete gesucht
Wohnraumangebote für anerkannte Flüchtlinge mit bestehendem Bleiberecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
anerkannte Flüchtlinge mit bestehendem Bleiberecht benötigen dringend Wohnungen. Sie müssen aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen, sobald sie den Anerkennungsbescheid erhalten haben.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung. Außerdem finden Sie ein Formular zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserer Stadt ist ein wichtiger Baustein zur Integration von Menschen mit Fluchthintergrund. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur innerhalb des Stadtgebiets Regensburg.
Bei Mietobjekten im Landkreis Regensburg kontaktieren Sie bitte die dortigen Träger.
Die Stadt Regensburg wird nicht Partei des Mietvertrages.
Hinweis:
Bei Vermietung an Personen, die Sozialleistungen erhalten, ist die Angemessenheit der Unterkunft vor Abschluss des Mietvertrages durch den jeweiligen Leistungsträger zu prüfen.
Stand: April 2024