Bitte senden Sie Ihren Antrag an die auf dem Beihilfeantrag angegebene Adresse
„Stadt Regensburg, Beihilfestelle, 81534 München“.
Gerne können Sie Ihre Anträge auch an die städtische Hauspost übergeben, oder diese in den Briefkasten der Beihilfestelle einwerfen. Die Anträge werden dann mittels Sammelpost nach München zur Verscannung weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass durch diese interne postalische Weiterleitung jedoch eine zeitliche Verzögerung entsteht.
Maßgeblich für die Einhaltung der beihilferechtlichen Ausschlussfrist (ab 01.01.2020 drei Jahre) ist der Eingang des Beihilfeantrages bei der Scan-Stelle in München, da eine Erfassung des Eingangsdatums im Abrechnungssystem nur dort technisch möglich ist.