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Radfahren in der Altstadt

Damit Radfahren in der verkehrsberuhigten Altstadt reibungslos möglich ist, gibt es Regelungen für das Miteinander in den beengten Straßenräumen.

Das Radfahren ist in nahezu allen Fußgängerbereichen der Altstadt zugelassen. Ausgenommen ist nur der Bereich rund um die Wurstkuchl.

Außerdem sind fast alle Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Ausnahmen sind dabei die Bereiche, die entweder keine Ausweichmöglichkeiten bieten (z. B. Unter den Schwibbögen) oder wegen der Straßenführung zu gefährlich sind (u. a. Marschallstraße).

Damit die Altstadt von durchfahrenden Radlern entlastet wird und eine sichere Wegeverbindung zwischen dem Stadtwesten und Stadtosten entsteht, ist auch das Radeln im Alleengürtel erlaubt.

Kampagne RESPEKT BEWEGT

Seit der weitgehenden Freigabe des Radelns 2015 funktioniert das Miteinander von Fuß- und Radverkehr in der Regensburger Altstadt im Großen und Ganzen gut. Unfälle, vor allem solche mit Verletzten, sind die ganz große Ausnahme. Nichtsdestotrotz ist es hilfreich, die Menschen immer wieder auf die Bedürfnisse der anderen hinzuweisen und für einen fairen Umgang miteinander zu sensibilisieren.

Zu Fuß gehende wollen möglichst ungestört und sicher flanieren, Radelnde zügig die vielen Ziele in der Altstadt erreichen. Dabei wird es in den Gassen manchmal eng und es ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. 

Seit 2016 wird daher die Öffentlichkeitskampagne "RESPEKT BEWEGT" in unregelmäßigen Abständen wiederaufgefrischt. 2024 ist erneut eine Aktion geplant.

Die Stadt Regensburg sucht bis Ende Juni Menschen, die sich über den Sommer vorbildlich mit dem Rad in der Stadt bewegen und dies auch nach außen dokumentieren wollen. Unter dem Motto "Vorbilder gesucht" können sich radelnde Personen anmelden, die versprechen, mindestens drei Monate lang "5 goldene Regeln" zu befolgen.

Die ersten 100 Personen erhalten dazu gratis eine Glocke mit dem Aufdruck "RESPEKT BEWEGT". Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden attraktive Preise verlost.

Fotografie - im Bild Thomas Großmüller, Nahmobilitätskoordination, Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Tanja Flemmig, Leiterin des Stadtplanungsamtes (v.l.n.r. ) © Stadt Regensburg

Wie kann ich teilnehmen?

Die Stadt Regensburg verteilt Flyer mit Anmeldebögen. Die Flyer werden am 14. Juni 2024 bei der Nachhaltigkeitsmeile und Ende Juni vom städtischen Promotionteam in der Altstadt an interessierte Personen verteilt. Außerdem werden die Flyer in den Bürgerzentren ausgelegt. Wer sich gleich per Unterschrift anmeldet, erhält sofort eine der 100 Fahrradglocken - so lange der Vorrat reicht.

Eine Online-Anmeldung ist möglich, allerdings können die Personen leider keine Glocke erhalten. Hierzu müssen die interessierten Personen eine E-Mail mit Anschrift und Geburtsdatum an folgende E-Mail-Adresse senden: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmFscHRkYXRz


Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Stadt und Landkreis Regensburg, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind (sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche Vertretungsperson ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären).


Was sind die "5 goldenen Regeln"?

Abstand halten

Fahrräder sind leise, das ist im Vergleich zu Kfz ein unschätzbarer Vorteil. Doch in einer Fußgängerzone kann das auch mal "böse enden". Abstand beim Überholen kann helfen, Zusammenstöße zu vermeiden.

Schrittgeschwindigkeit

Familien mit Kindern und ältere Personen haben manchmal Angst oder verspüren Stress beim Altstadtbummel. Tempo drosseln, wenn es voller wird - und alle fühlen sich wohl.

Rücksicht nehmen

Vorausschauend fahren, die Umgebung genießen, Blickkontakt - ein erfreutes Lächeln wird der Lohn sein.

Gehwege sind tabu

Auch in der Altstadt gibt es noch Straßen mit Gehwegen. Hier dürfen nur Kinder radeln und Erwachsene, die ihre Kinder begleiten.

Fahrtrichtung beachten

Die meisten Altstadtgassen sind für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, aber nicht alle. Geisterradler gefährden nicht nur sich selber, sondern auch andere. Ein Blick auf die Schilder verrät, wo Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.


Wie lange dauert die Aktion?

Die "Vorbild-Aktion" startet offiziell am 01. Juli 2024 und endet am 30. September 2024. Doch natürlich soll sich die verstärkte Rücksichtnahme nicht nur auf diese drei Monate beschränken. Ein faires Miteinander entspannt den Verkehr und den Alltag und macht deswegen immer Freude und Freunde.


Was gibt es zu gewinnen?

Unter allen Teilnehmenden werden Preise mit einem Gesamtwert von 1.000,00 € verlost. Es sind folgende Preise vorgesehen (vorbehaltlich möglicher Änderungen):

1. Preis: Einkaufs-/Werkstattgutschein Feine Räder im Wert von 200,00 €

2. Preis: 2 Tickets für die Traumfabrik, Kategorie 1, im Wert von insgesamt ca. 140,00 €

3. und 4. Preis: Indoor-Escape-Game für drei Personen im Wert von jeweils rund 120,00 €

2 Boulderweltgutscheine im Wert von je 50,00 €

5 Tageskarten Sauna im Westbad im Wert von je 25,00 €

5 Stadtmausgutscheine im Wert von je 20,00 €

5 mal 2 Alstadtzehner

Es ist geplant, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ein gemeinsames Foto und die Gewinnübergabe im Oktober ins Rathaus einzuladen.


Verkehrsregelungen

Eine kurze Auffrischung:


Einbahnstraßen
Zusatzschild - Radfahrer im Gegenverkehr ©

In vielen Einbahnstraßen ist das Radfahren auch in Gegenrichtung erlaubt. Diese Einbahnstraßen sind mit den Zusatzschildern "Radfahrer frei" und "Radfahrer im Gegenverkehr" beschildert.

Fahren Sie bitte nur in der Gegenrichtung, wenn das ausdrücklich erlaubt ist!


Wohnverkehrsstraßen
Schild Wohnverkehrsstraße ©

Wohnverkehrsstraßen sind eine spezielle Regensburger „Erfindung“. Diese Verkehrsregelung ermöglicht es, den unerwünschten Fremdverkehr herauszuhalten und gleichzeitig die Straße für alle die zu öffnen, die ein berechtigtes Interesse haben, hier hineinzufahren. Zudem wird bei dieser Lösung das Radfahren erlaubt. Dabei gilt es folgende Regelungen zu beachten:

  • Radfahren ist erlaubt, die Fahrgeschwindigkeit ist den Verhältnissen anzupassen.

  • Gegebenenfalls müssen Radler auch mal anhalten oder in besonders beengten Situationen absteigen und schieben. 

  • Beim Überqueren der Straße sollten Fußgänger darauf achten, ob Radfahrer von hinten kommen.

  • In Wohnverkehrsstraßen dürfen nur bestimmte Personengruppen mit dem Kfz fahren (Hinweisschild beachten)!

  • Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor dem Kfz-Verkehr – Schritt fahren!


Fußgängerzonen
Schild Fußgängerzone ©

Fußgängerzonen sind grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten. Seit dem 1. April 2015 ist auch das Radfahren erlaubt und durch "Für Radfahrer frei" Schilder gekennzeichnet. Für den motorisierten Verkehr gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. für den Lieferverkehr, die Altstadtbuslinie oder Pkw, die zu privaten Stellplätzen fahren dürfen.

Grundsätzlich gilt beim Fahren in den Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit, also etwa 10 km/h. Außerdem sind Vorsicht und Rücksicht oberstes Gebot. Für Radfahrer heißt das unter anderem:

  • Wenn es so eng zugeht, dass mit dem Rad kaum ein Durchkommen ist: absteigen und schieben.
  • Abstand halten, gerade beim Vorbeifahren an Fußgängern als dem schwächsten Glied in der Kette.
  • Jederzeit bremsbereit sein!

Ortsstraßen

Mit Ortsstraßen werden alle anderen Straßen bezeichnet, die nicht den oben genannten Regelungen unterliegen. Hier dürfen Radfahrer natürlich radeln. Dennoch gilt es auch hier einige Regelungen – auch und gerade zur eigenen Sicherheit – zu beachten:

Bushaltestellen

  • An Bushaltestellen haben ein- oder aussteigende Fahrgäste Vorrang.
  • Radfahrer dürfen bei haltenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung und Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
  • Wenn nötig, muss der Radfahrer an einer Haltestelle warten.

Radwegebenutzungspflicht

  • Überall dort, wo blaue Radwegeschilder angebracht sind, müssen Radfahrer diese Wege benutzen und dürfen nur dann auf der Straße radeln, wenn die Benutzung des Radwegs objektiv nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. im Winter, wenn der Radweg mit Schnee überdeckt ist)
  • Dort wo keine blauen Schilder an Radwegen montiert sind, dürfen Radfahrer zwischen dem Radweg und der Straße frei wählen. Diese nicht-benutzungspflichtigen Radwege sind oft in Tempo-30-Zonen zu finden.

Fahrtrichtung / „Geisterradler“

  • Das Radfahren ist grundsätzlich nur auf dem in Fahrtrichtung gesehen rechten Radweg erlaubt. Nur wenn es die Beschilderung ausdrücklich erlaubt, darf in Ausnahmefällen auch der linke Radweg benutzt werden.
  • Die Radwege sind in der Regel für den Begegnungsfall nicht breit genug. Auch rechnen Autofahrer oft nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung. Daher ist das Unfallrisiko beim Radeln auf der falschen Seite um das Siebenfache höher.
  • Zum Eigenschutz aber auch zum Schutz vor Verletzungen anderer, nutzen Sie bitte den Radweg nur in der vorgeschriebenen Richtung, auch wenn damit manchmal Umwege verbunden sind.