Fußgängerzonen sind grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten. Seit dem 1. April 2015 ist auch das Radfahren erlaubt und durch "Für Radfahrer frei" Schilder gekennzeichnet. Für den motorisierten Verkehr gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. für den Lieferverkehr, die Altstadtbuslinie oder Pkw, die zu privaten Stellplätzen fahren dürfen.
Grundsätzlich gilt beim Fahren in den Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit, also etwa 10 km/h. Außerdem sind Vorsicht und Rücksicht oberstes Gebot. Für Radfahrer heißt das unter anderem:
- Wenn es so eng zugeht, dass mit dem Rad kaum ein Durchkommen ist: absteigen und schieben.
- Abstand halten, gerade beim Vorbeifahren an Fußgängern als dem schwächsten Glied in der Kette.
- Jederzeit bremsbereit sein!