Radfahren in der Altstadt

Damit Radfahren in der verkehrsberuhigten Altstadt reibungslos möglich ist, gibt es Regelungen für das Miteinander in den beengten Straßenräumen.

Das Radfahren ist in nahezu allen Fußgängerbereichen der Altstadt zugelassen. Ausgenommen ist nur der Bereich rund um die Wurstkuchl.

Außerdem sind fast alle Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Ausnahmen sind dabei die Bereiche, die entweder keine Ausweichmöglichkeiten bieten (z. B. Unter den Schwibbögen) oder wegen der Straßenführung zu gefährlich sind (u. a. Marschallstraße).

Damit die Altstadt von durchfahrenden Radlern entlastet wird und eine sichere Wegeverbindung zwischen dem Stadtwesten und Stadtosten entsteht, ist auch das Radeln im Alleengürtel erlaubt.

Kampagne RESPEKT BEWEGT

Seit der weitgehenden Freigabe des Radelns 2015 funktioniert das Miteinander von Fuß- und Radverkehr in der Regensburger Altstadt im Großen und Ganzen gut. Unfälle, vor allem solche mit Verletzten, sind die ganz große Ausnahme. Nichtsdestotrotz ist es hilfreich, die Menschen immer wieder auf die Bedürfnisse der anderen hinzuweisen und für einen fairen Umgang miteinander zu sensibilisieren.

Zu Fuß gehende wollen möglichst ungestört und sicher flanieren, Radelnde zügig die vielen Ziele in der Altstadt erreichen. Dabei wird es in den Gassen manchmal eng und es ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. 

Seit 2016 wird daher die Öffentlichkeitskampagne "RESPEKT BEWEGT" in unregelmäßigen Abständen wiederaufgefrischt.

Die Stadt Regensburg konnte 2024 unter dem Motto "Vorbilder gesucht" 100 Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich über den Sommer vorbildlich mit dem Rad in der Stadt zu bewegen und dies auch nach außen zu kommunizieren. Die Teilnehmer versprachen, sich für mindestens drei Monate an die "5 goldenen Regeln" zu halten. Eine gelbe Fahrradglocke mit dem Aufdruck "RESPEKT BEWEGT" gab es kostenfrei und als Erkennungszeichen dazu. Unter allen Teilnehmern wurden attraktive Preise verlost.

Fotografie - im Bild Thomas Großmüller, Nahmobilitätskoordination, Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Tanja Flemmig, Leiterin des Stadtplanungsamtes (v.l.n.r. ) © Stadt Regensburg

Was sind die "5 goldenen Regeln"?

Abstand halten

Fahrräder sind leise, das ist im Vergleich zu Kfz ein unschätzbarer Vorteil. Doch in einer Fußgängerzone kann das auch mal "böse enden". Abstand beim Überholen kann helfen, Zusammenstöße zu vermeiden.

Schrittgeschwindigkeit

Familien mit Kindern und ältere Personen haben manchmal Angst oder verspüren Stress beim Altstadtbummel. Tempo drosseln, wenn es voller wird - und alle fühlen sich wohl.

Rücksicht nehmen

Vorausschauend fahren, die Umgebung genießen, Blickkontakt - ein erfreutes Lächeln wird der Lohn sein.

Gehwege sind tabu

Auch in der Altstadt gibt es noch Straßen mit Gehwegen. Hier dürfen nur Kinder radeln und Erwachsene, die ihre Kinder begleiten.

Fahrtrichtung beachten

Die meisten Altstadtgassen sind für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, aber nicht alle. Geisterradler gefährden nicht nur sich selber, sondern auch andere. Ein Blick auf die Schilder verrät, wo Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.


Verkehrsregelungen

Eine kurze Auffrischung:


Einbahnstraßen
Zusatzschild - Radfahrer im Gegenverkehr ©

In vielen Einbahnstraßen ist das Radfahren auch in Gegenrichtung erlaubt. Diese Einbahnstraßen sind mit den Zusatzschildern "Radfahrer frei" und "Radfahrer im Gegenverkehr" beschildert.

Fahren Sie bitte nur in der Gegenrichtung, wenn das ausdrücklich erlaubt ist!


Wohnverkehrsstraßen
Schild Wohnverkehrsstraße ©

Wohnverkehrsstraßen sind eine spezielle Regensburger „Erfindung“. Diese Verkehrsregelung ermöglicht es, den unerwünschten Fremdverkehr herauszuhalten und gleichzeitig die Straße für alle die zu öffnen, die ein berechtigtes Interesse haben, hier hineinzufahren. Zudem wird bei dieser Lösung das Radfahren erlaubt. Dabei gilt es folgende Regelungen zu beachten:

  • Radfahren ist erlaubt, die Fahrgeschwindigkeit ist den Verhältnissen anzupassen.

  • Gegebenenfalls müssen Radler auch mal anhalten oder in besonders beengten Situationen absteigen und schieben. 

  • Beim Überqueren der Straße sollten Fußgänger darauf achten, ob Radfahrer von hinten kommen.

  • In Wohnverkehrsstraßen dürfen nur bestimmte Personengruppen mit dem Kfz fahren (Hinweisschild beachten)!

  • Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor dem Kfz-Verkehr – Schritt fahren!


Fußgängerzonen
Schild Fußgängerzone ©

Fußgängerzonen sind grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten. Seit dem 1. April 2015 ist auch das Radfahren erlaubt und durch "Für Radfahrer frei" Schilder gekennzeichnet. Für den motorisierten Verkehr gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. für den Lieferverkehr, die Altstadtbuslinie oder Pkw, die zu privaten Stellplätzen fahren dürfen.

Grundsätzlich gilt beim Fahren in den Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit, also etwa 10 km/h. Außerdem sind Vorsicht und Rücksicht oberstes Gebot. Für Radfahrer heißt das unter anderem:

  • Wenn es so eng zugeht, dass mit dem Rad kaum ein Durchkommen ist: absteigen und schieben.
  • Abstand halten, gerade beim Vorbeifahren an Fußgängern als dem schwächsten Glied in der Kette.
  • Jederzeit bremsbereit sein!

Ortsstraßen

Mit Ortsstraßen werden alle anderen Straßen bezeichnet, die nicht den oben genannten Regelungen unterliegen. Hier dürfen Radfahrer natürlich radeln. Dennoch gilt es auch hier einige Regelungen – auch und gerade zur eigenen Sicherheit – zu beachten:

Bushaltestellen

  • An Bushaltestellen haben ein- oder aussteigende Fahrgäste Vorrang.
  • Radfahrer dürfen bei haltenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung und Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
  • Wenn nötig, muss der Radfahrer an einer Haltestelle warten.

Radwegebenutzungspflicht

  • Überall dort, wo blaue Radwegeschilder angebracht sind, müssen Radfahrer diese Wege benutzen und dürfen nur dann auf der Straße radeln, wenn die Benutzung des Radwegs objektiv nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. im Winter, wenn der Radweg mit Schnee überdeckt ist)
  • Dort wo keine blauen Schilder an Radwegen montiert sind, dürfen Radfahrer zwischen dem Radweg und der Straße frei wählen. Diese nicht-benutzungspflichtigen Radwege sind oft in Tempo-30-Zonen zu finden.

Fahrtrichtung / „Geisterradler“

  • Das Radfahren ist grundsätzlich nur auf dem in Fahrtrichtung gesehen rechten Radweg erlaubt. Nur wenn es die Beschilderung ausdrücklich erlaubt, darf in Ausnahmefällen auch der linke Radweg benutzt werden.
  • Die Radwege sind in der Regel für den Begegnungsfall nicht breit genug. Auch rechnen Autofahrer oft nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung. Daher ist das Unfallrisiko beim Radeln auf der falschen Seite um das Siebenfache höher.
  • Zum Eigenschutz aber auch zum Schutz vor Verletzungen anderer, nutzen Sie bitte den Radweg nur in der vorgeschriebenen Richtung, auch wenn damit manchmal Umwege verbunden sind.