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Radfahren in der Altstadt

Damit Radfahren in der verkehrsberuhigten Altstadt reibungslos möglich ist, gibt es Regelungen für das Miteinander in den beengten Straßenräumen

Das Radfahren ist in nahezu allen Fußgängerbereichen der Altstadt zugelassen. Ausgenommen ist nur der Bereich rund um die Wurstkuchl.

Außerdem sind fast alle Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Ausnahmen sind dabei die Bereiche, die entweder keine Ausweichmöglichkeiten bieten (z. B. Unter den Schwibbögen) oder wegen der Straßenführung zu gefährlich sind (u. a. Marschallstraße).

Damit die Altstadt von durchfahrenden Radlern entlastet wird und eine sichere Wegeverbindung zwischen dem Stadtwesten und Stadtosten entsteht, ist auch das Radeln im Alleengürtel erlaubt.

Regeln für Radfahrer in Regensburg

Radeln in der Altstadt - Aktion "Respekt bewegt"

Verkehrsregelungen

Arbeitsgruppe Radverkehr

Seit Anfang 2005 gibt es eine Arbeitsgruppe Radverkehr, die sich aus Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Stadtverwaltung und der Polizei zusammensetzt. Parteiübergreifend setzt sich die AG für Verbesserungen im Radverkehr ein und bringt sie auf den Weg. Im Dialog mit Interessensverbänden und Fachleuten ringt die AG Radverkehr um optimale Lösungen für Radfahrerinnen und Radfahrer. Ein Ergebnis: Das Radfahren in und durch die Altstadt wurde erleichtert. Dennoch kann noch manches verbessert werden.