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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen

Darüber hinaus wird für jeweils bis zu 6 weitere Teilnehmende je eine weitere Betreuungsperson gefördert (d.h. für 13 bis 18 Teilnehmende 3 Betreuungspersonen, für 19 bis 24 Teilnehmende 4 Betreuungspersonen, usw.). 4.1.3 Die Verteilung der Mittel erfolgt durch den Stadtjugendring Regensburg.

Gefunden in: Stadtrecht

Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg vom 26. März 1981

§ 3 Goldene Bürgermedaille Die durch Magistratsbeschluß vom 30.4.1913 geschaffene Goldene Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl oder das Ansehen der Stadt hervorragende Verdienste erworben haben. § 4 Silberne Bürgermedaille Die durch Magistratsbeschluß vom 30.4.1913 geschaffene Silberne Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen ...

Gefunden in: Stadtrecht

Mitglieder und Zuständigkeit

Von-der-Tann-Str. 7 93047 Regensburg Silke Rudolph Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Charles-de-Gaulle-Str. 4 81737 München Peter Mack Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Spitalgasse 3 90403 Nürnberg Simon Ebert Diakonisches Werk Pirckheimerstr. 6 90408 Nürnberg Claudia Bucher Diakonisches Werk Pirckheimerstr. 6 90408 Nürnberg Thomas ...

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Das Aktivzentrum in Königswiesen: Wohnortnahe Angebote für ältere Menschen

September 2020 „Treffpunkt Seniorenbüro – Aktivzentrum“ heißt die barrierearme Einrichtung am Theodor-Heuss-Platz 4 in Königswiesen offiziell. Und der Name weist schon darauf hin, dass es sich hier um ein Projekt der handelt, das dem Treffpunkt Seniorenbüro (TPS) angegliedert ist.

Gefunden in: Bei uns 507

Stadtteilprojekte

(FH), Telefon: (0941) 507-1767 Stadtteilprojekt Nord Ostpreußenstraße 3 93057 Regensburg Karte einblenden (0941) 507-7491 (0941) 4 64 59 44 stadtteilprojekt-nord (at) regensburg.de Das Team: Michaela Möhwald, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Telefon: (0941) 507-7491 Christine Pietsch, Dipl.

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Ausnahmeregelungen für die Umweltzone und Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

Wer nach einem Jahr seine Ausnahmegenehmigungen verlängern möchte, kann das nur, in Abhängigkeit von der dann geltenden Rechtslage, wenn eine Nachrüstung weiterhin technisch nicht möglich ist, eine der Voraussetzungen 2. - 4. nach dem ersten Ausnahmejahr erfüllt ist oder wenn es unzumutbare Härte zu vermeiden gilt (etwa bei Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker).

Gefunden in: Artikel

3. Ergänzende Datenschutzhinweise (Haus- und Schulordnung)

Um im Bedarfsfall eine Beratung durch die Agentur für Arbeit auch nach dem Verlassen der Schule zu ermöglichen, sollen die Schulen gemäß Artikel 85 Absatz 2 Satz 4 BayEUG, der zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist, bestimmte Daten von Schülerinnen und Schüler ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln, sofern sie nicht widersprechen.

Gefunden in: bs3

Schülerbeförderung

Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, dies ist die Pflichtschule ( = Sprengelschule) die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind (Zuweisung des Staatlichen Schulamtes) diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand ( = geringste Kosten) erreichbar ...

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Seniorenfreundlicher Service - Qualitätssiegel

KG, Weichser Weg 5, 93059 Regensburg www.dillinger-hoergeraete.de Schmidt Hörgeräte, Bahnhofstr. 22-24 (CRC), 93047 Regensburg www.schmidt-hoergeraete.de Schmidt Hörgeräte, Ludwigstr. 6, 93047 Regensburg www.schmidt-hoergeraete.de Geers Hörgeräte AG & Co KG, Maximilianstr. 6, 93047 Regensburg www.geers.de Mode Mode+Mehr, Simadergasse 1, 93047 Regensburg Modehaus Schäfer, Maximilianstr. 17, ...

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Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

Stellvertreterinnen werden durch Beschluss des Stadtrates bestellt (Art. 16 Abs. 2 Nr. 5 AGSG und § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung). 4. Den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder die von ihm/ihr bestellte Vertretung (Art. 17Abs. 3 AGSG).

Gefunden in: Stadtrecht