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Abteilung Bauordnung

Aufgaben der Abteilung

Die Bearbeitung von Bauanträgen und die Durchführung sonstiger baurechtlicher Verfahren gehört zu den Kernaufgaben dieser Abteilung. Hierbei stehen die berechtigten Interessen der Kunden (Bauherren, Planfertiger, aber auch Nachbarn) ebenso im Mittelpunkt wie das städtische Gesamtinteresse an einem überzeugenden Städtebau und einer entsprechenden Architektur.

Daneben findet in dieser Abteilung die Prüfung der Werbeanlagen, der Sondernutzung von Warenauslagen sowie der Baustatik statt. Bei Fragen zum Gestaltungsbeirat, zum Gaststättenbaurecht oder zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Noch Fragen zum Baurecht oder zur Bautechnik? Dann besuchen Sie bitte auch die nachstehend verlinkten Seiten. Sie finden dort Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten.