Dienstleistungen
Sondernutzung für Warenauslagen
Die Sondernutzungssatzung vom 18.12.2000 hat die Stadt Regensburg gemeinsam mit den Altstadtkaufleuten entwickelt. Mit dieser Satzung wird die Stadtgestalt der historischen Straßen und Plätze geschützt und den Geschäften eine Qualitätsvorgabe an die Hand gegeben. Gemeinsames Ziel ist die Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt.
Wir beraten Sie gerne über mögliche Varianten der Warenauslage vor Ihrem Geschäft. Als Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis verwenden Sie bitte das Formblatt.
Die Stadt Regensburg hat das Gestaltungshandbuch Altstadt herausgegeben, in dem Sie wichtige Hinweise zur Planung Ihrer Warenauslagen finden können. Die Broschüre kann hier eingesehen werden:
Sollten Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze und Gerüste benötigen, können Sie diese bei der Stadtkämmerei, Abteilung Sondernutzung Tel.-Nr. 507-4224 beantragen.
Antonia Schneider
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 3.083
93047 Regensburg
(0941) 507-5633
(0941) 507-4639
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Sigrid Dirnberger
Bauordnungsamt
Neues Rathaus
D.-Martin-Luther-Straße 1
Zimmer: 3.035
93047 Regensburg
(0941) 507-7639
(0941) 507-4639
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