Die digitalen Anträge und Planunterlagen, die über die Online-Assistenten eingereicht werden, müssen nicht unterschrieben werden. Es genügt, wenn der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls Fachplaner) erkennbar ist.
Eine Ausnahme davon gilt für sicherheits- und beweisrelevante Bauvorlagen/Anlagen (Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO) sowie für die Bauvorlagen/Anlagen, für die es ein eingeführtes Formular gibt (Abstandsflächenübernahme, Kriterienkatalog, Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz). In diesen Fällen genügt ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals, das mit dem Antrag hochgeladen wird.
Die städtischen Formulare können Sie ebenfalls ohne Unterschrift hochladen.
Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag finden sie auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.