Dienstleistungen
Entwässerungsgenehmigung
Unter Grundstücksentwässerungsanlage versteht man die privaten Abwasserleitungen und -schächte auf einem Grundstück. Das Herstellen, Ändern oder Erweitern einer Grundstücksentwässerungsanlage erfordert eine Genehmigung. Dazu reichen Sie einen Entwässerungsantrag mit Planungsunterlagen ein. In unseren Formularen und Dokumenten weiter unten finden Sie Näheres dazu.
Anhand Ihrer Antragsunterlagen prüft das Tiefbauamt, ob die geplante Anlage den Bestimmungen der Entwässerungssatzung entspricht. Sobald Sie den Entwässerungsbescheid erhalten haben, können Sie mit den Entwässerungsarbeiten beginnen.
Wann brauche ich eine Entwässerungsgenehmigung?
Eine Entwässerungsgenehmigung benötigen Sie immer dann, wenn Ihre Grundstücksentwässerungsanlage neu hergestellt, verändert oder erweitert wird. Dies kann auch schon bei kleineren Änderungen an Gebäuden und Außenanlagen der Fall sein.
Beispiele
- Neubau
- Umbau eines Gebäudes
- Anbau an ein bestehendes Haus, z.B. Carport, Wintergarten mit neuer Dachentwässerung
- nachträglicher Einbau eines Kontrollschachtes
- Änderungen der bestehenden Leitungsführung, Stilllegen von Leitungen
- Sanierung von Schäden
- nachträglicher Einbau einer Zisterne oder eines Sickerschachtes
- bei Änderungen von Abscheideranlagen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich ist, fragen Sie bitte bei uns nach. Bei geringfügigen Änderungen genügt oft eine Skizze auf Grundlage des bestehenden Entwässerungsplanes (ohne Genehmigungsverfahren). Die Dokumentation von Änderungen erleichtert uns und Ihnen die Überwachung und Unterhaltung der Anlage.
Welche Genehmigungen brauche ich noch?
Das Antragsverfahren und die Genehmigung der Entwässerungsanlage erfolgen getrennt von dem Bauantragsverfahren beim Bauordnungsamt. Die Entwässerungsgenehmigung wird erst wirksam, wenn auch die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Baugenehmigung oder Freistellungsverfahren).
Vor dem Entwässerungsantrag erhalten Sie von uns Informationen über die Anschlussmöglichkeiten. Dazu fordern Sie bitte eine Auskunft zum Kanalanschluss an.
Bei Versickerungen benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Näheres dazu beim Umweltamt: Niederschlagswasserversickerung.
Was bei Gewerbebetrieben, Gaststätten und Großküchen zu beachten ist
So genannte Indirekteinleiter (zumeist Gewerbebetriebe), die auf ihrem Grundstück eine Abwasserbehandlungsanlage betreiben, benötigen zusätzlich zum Entwässerungsbescheid eine Genehmigung durch das Sachgebiet Klärwerk.
Davon ausgenommen sind Abscheideranlagen.
Diese werden mit dem Entwässerungsbescheid genehmigt.
Kosten, Gebühren und Beiträge
Für die Entwässerungsgenehmigung werden Kosten erhoben; diese werden mit dem Entwässerungsbescheid des Tiefbauamtes festgesetzt und decken den Aufwand für das Genehmigungsverfahren und die Baukontrollen vor Ort ab.
Auskünfte zu Entwässerungsgebühren und Entwässerungsbeiträgen (Niederschlagswassergebühr, Erschließungs- und Ausbaubeiträge) erhalten sie bei der Stadtkämmerei.
Benno Beckstein
Tiefbauamt
Neues Rathaus
Minoritenweg 6
Zimmer: 2.082
93047 Regensburg
(0941) 507-2658
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Josef Seidl
Tiefbauamt
Neues Rathaus
Minoritenweg 6
Zimmer: 2.085
93047 Regensburg
(0941) 507-2657
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Jürgen Roith
Tiefbauamt
Neues Rathaus
Minoritenweg 6
Zimmer: 2.085
93047 Regensburg