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Dienstleistungen

Niederschlagswassereinleitung

Beschreibung

Für die Versickerung oder Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) jedoch eine erlaubnisfreie und schadlose Versickerung oder Einleitung, beispielsweise bei maximal 1.000 m² angeschlossener befestigter Fläche. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der technischen Regelwerke TRENGW bzw. TRENOG. In Wasserschutzgebieten oder auf Altlastenflächen ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die Verantwortung für die Prüfung der Erlaubnisfreiheit liegt bei den Bauherrinnen und Bauherren. Das Umweltamt informiert über die Voraussetzungen und führt notwendige Genehmigungsverfahren durch.

Fristen/Dauer

Es gibt keine gesetzliche Frist. Bitte beachten Sie, dass im Verfahren auch externe Stellen zu beteiligen sind. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Qualität und dem Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Wichtige Hinweise

Bitte senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, am besten über das bereitgestellte Online-Verfahren. 

Die Antragsunterlagen sind zusätzlich zur möglichen digitalen Einreichung in dreifacher Ausfertigung auch in Papierform nachzureichen. Der Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig beim Umweltamt der Stadt Regensburg vorliegen.

Genauere Informationen zum Umfang der Antragsunterlagen finden Sie in den jeweiligen Checklisten zur Niederschlagswasserversickerung bzw. Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg im Bereich „Niederschlagswasserbeseitigung“. Das Wasserwirtschaftsamt ist für die fachliche Prüfung der Unterlagen zuständig.

Kontakt

Magdalena Sentner

Umweltamt
IT-Speicher
Bruderwöhrdstraße 15 b
Zimmer: 2.023
93055 Regensburg

(0941) 507-93111
(0941) 507-4319
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